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Die Bundesregierung soll ihre Verbraucherpolitik neu ausrichten. Das fordert die SPD-Fraktion in einem Antrag (17/8922), der nach einer neuen verbraucherpolitischen Strategie verlangt. Debattiert werden die Forderung sowie der verbraucherpolitische Bericht 2012 der Bundesregierung und ein weiterer SPD-Antrag (17/2343) am Freitag, 22. Februar 2013, ab 9 Uhr im Plenum des Deutschen Bundestages. Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Die SPD wirft der Bundesregierung Konzeptlosigkeit in der Verbraucherpolitik vor. Die Grundlagen, Leitbilder, Instrumente und Ziele seinen unklar, und auf drängende Fragen haben CDU/CSU und FDP nach Ansicht der Sozialdemokraten keine Antworten gefunden. Es sei versäumt worden, das verbraucherpolitische Leitbild des "mündigen Verbrauchers" weiter zu entwickeln. Damit seien die neuesten Erkenntnisse der verbraucherbezogenen Forschung und der Verhaltensökonomie ignoriert worden.
Des Weiteren fordert die SPD, die Verbraucherpolitik als Sozialpolitik zu verstehen. Die Verbraucher sollen in Fragen von existenzieller Bedeutung wie der sozialen Absicherung vor Fehlentscheidungen geschützt werden. In Belangen, die früher der Gesetzgeber definiert habe, wie gut ein Bürger im Alter abgesichert ist oder welche Zahnersatzleistungen er bekommt, sei diese Entscheidung teilweise auf den Markt verlagert worden. Entscheidungen wären damit von der politischen Ebene in Richtung Markt und damit auch auf die Verbraucher verlagert worden. Der Verbraucherschutzausschuss hat empfohlen, diesen Antrag abzulehnen (17/9602).
Die Bundesregierung hat derweil den verbraucherpolitischen Bericht 2012 vorgelegt. In dem 41 Seiten umfassenden als Unterrichtung vorliegenden Bericht werden unter anderem die Grundsätze des verbraucherpolitischen Handelns der Regierung erläutert und den Koalitionsfraktionen Gelegenheit geben, ihre Verbraucherpolitik darzustellen.
Der Bericht führt eine Reihe von Themen aus, die vom Schulobst-Programm über antibiotikaresistente Keime bis zur Wirkung des Verbraucherinformationsgesetzes handeln. Des Weiteren werden einige durch das Bundesverbraucherministerium in Auftrag gegebene Gutachten vorgestellt und ein Überblick über die derzeit verbraucherpolitisch relevante Gesetzeslage gegeben.
Ein weiterer Antrag der SPD-Fraktion Verbraucherpolitik (17/2343), der ein Gesamtkonzept zum Ausbau der modernen verbraucherbezogenen Forschung vorsieht, wird ebenfalls debattiert. Das Gesamtkonzept soll unter anderem eine Bestandaufnahme und Strategie zur Vernetzung der bestehenden verbraucherbezogenen Forschungen in Deutschland umfassen.
Weiter fordert die Fraktion unter anderem, dass die Bundesregierung ein Konzept für einen "Verbraucher-Check" vorlegt, in dem die Auswirkung von Regulierungsvorschlägen auf Verbraucher und aktuelle Gesetzgebungsvorschläge hinsichtlich "ihrer Praxistauglichkeit und Verständlichkeit" überprüft werden. Auch in diesem Fall hat der Verbraucherschutz empfohlen, den Antrag abzulehnen (17/4891). (eis/14.02.2013)