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Lohndumping, erodierende Tarifsysteme und Lücken im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz: Die Oppositionsfraktionen haben verschiedene Schwachstellen in den Regelungen zu Arbeitsbedingungen und Entlohnung ausgemacht, über die während der Debatte am Donnerstag, 25. April 2013, ab 14.30 Uhr diskutiert wird. In erster Lesung beraten wird dann sowohl ein Antrag der Linksfraktion (17/13104) als auch ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/13106). Im Anschluss an die 45-minütige Debatte stimmen die Abgeordneten über weitere Anträge der Oppositionsfraktionen ab (SPD: 17/8459; Die Linke: 17/8148, Bündnis 90/Die Grünen: 17/4437).
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Die Grünen wollen die Situation von Leiharbeitern verbessern, in dem eine "Gesetzeslücke" im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz beseitigt wird, heißt es in dem vorgelegten Entwurf. Darin weist die Fraktion darauf hin, dass im Falle der Überlassung von Arbeitnehmern "unter dem Deckmantel eines Werk- oder Dienstvertrags" dem Gesetz zufolge Scheinwerk- oder Scheindienstverträge nichtig sind und die illegal überlassenen Arbeitnehmer Beschäftigte des Entleihers "mit allen daraus resultierenden Ansprüchen" werden.
Die Abschreckung funktioniere aber nicht mehr, wenn Scheinwerkunternehmen über eine behördlich erteilte sogenannte Überlassungserlaubnis verfügen, heißt es weiter. Damit sei "die Fiktion eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher auch bei verdeckt betriebener Arbeitnehmerüberlassung ausgeschlossen". Die Beschäftigten würden wie Leiharbeitskräfte behandelt und entsprechend niedriger entlohnt als die Stammbelegschaft beim Entleiher.
Scheinwerkunternehmen oder Scheindienstleister könnten sich und ihre Kunden derzeit mit einer Überlassungserlaubnis vor den Folgen der illegalen Überlassung schützen. In der Konsequenz werde der Arbeitnehmerschutz des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bei Scheinwerk- und Scheindienstverträgen mit vorhandener Überlassungserlaubnis, gegenwärtig rechtlich abgesichert, unterlaufen, obwohl es sich dabei um verdeckte Arbeitnehmerüberlassung handle, kritisieren die Grünen.
Aus ihrer Sicht gibt es für diese Privilegierung keine Rechtfertigung. "Sie ist vielmehr ein Anreiz, Billiglöhne und extrem schlechte Arbeitsbedingungen, so wie sie vor den politischen Reformen und gewerkschaftlichen Anstrengungen in der legalen Leiharbeit üblich waren, unter dem Deckmantel von Werk- und Dienstverträgen weiter zu praktizieren", schreibt die Fraktion. Der vorgelegte Entwurf sieht vor, dass die im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vorgesehenen Rechtsfolgen für illegale Überlassung bei allen Scheinwerk- und Scheindienstverträgen in vollem Umfang zum Tragen kommen und die Gesetzeslage auch in diesen Fällen eine abschreckende Wirkung erzielt und die betroffenen Arbeitnehmer umfassend schützt.
Der erstmalig zu beratende Antrag der Linksfraktion richtet sich gegen Lohndumping im Einzelhandel. Die Bundesregierung wird darin aufgeforderte, Maßnahmen zur Bekämpfung des Lohndumpings und der Tarifflucht im Einzelhandel und anderen Branchen zu ergreifen. Konkret spricht sich die Linksfraktion dafür aus, "unverzüglich" die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen zu erleichtern.
Hindernisse, die der allgemeinverbindlichen Festlegungen von Branchentarifverträgen entgegenstehen, müssten abgebaut werden, verlangen die Abgeordneten. Insbesondere dürfe ein Branchenmindestlohn nicht mehr daran scheitern, dass weniger als 50 Prozent der Beschäftigten in tarifgebundenen Unternehmen arbeiten. Wird ein Tarifvertrag mit einem geringeren als dem einzuführenden gesetzlichen Mindestlohn für allgemeinverbindlich erklärt, soll dennoch der gesetzliche Mindestlohn gelten, heißt es in der Vorlage.
Die zur Abstimmung stehenden Anträge von SPD, Linksfraktion und Grünen zielen auf eine Stärkung des Tarifsystems ab und sprechen sich ebenfalls für die Streichung des 50-Prozent-Quorums im Tarifvertragsgesetz aus. In seiner Beschlussvorlage (17/10220) schlägt der Ausschuss für Arbeit und Soziales mehrheitlich die Ablehnung der Anträge vor. (hau/23.04.2013)