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Gesetzliche Regelung für Fracking, Maßnahmen gegen Meeresverschmutzung, Ankauf von Bankdaten-CDs – nur drei von vielen unterschiedlichen Themen, zu denen die Abgeordneten insgesamt 87 Fragen für die Fragestunde des Bundestages (17/13171) am Mittwoch, 24. April 2013, ab 13 Uhr eingereicht haben. Gerold Reichenbach (SPD), Mitglied im Innenausschuss, will dann – wie er im Interview sagt – erfahren, weshalb sich die Bundesbehörden mit der Informationsfreiheit "schwer tun" und was die Bundesregierung dagegen tun will. Seit 2006 verpflichtet das Informationsfreiheitsgesetz zwar Ämter, Bürgern Einblick in Akten zu geben. Doch mit der Umsetzung läuft es schleppend, weil sich Beamte offenbar sperren – das belegen zumindest interne Protokolle aus dem Bundesinnenministerium, die die Wochenzeitung "Die Zeit" am 18. April veröffentlicht hat. Das Interview im Wortlaut:
Herr Reichenbach, warum tun sich die Behörden so schwer mit Transparenz?
Es gibt dafür zwei Gründe. Der eine hat mit einer verbreiteten Haltung in Behörden zu tun, die Sätze wie "Das haben wir schon immer so gemacht…" oder "Da könnte ja jeder kommen…" ganz gut verdeutlichen. Der zweite Grund ist nach meiner Einschätzung die Angst davor, dass Vorgänge in der Öffentlichkeit skandalisiert werden. Ich bin aber der festen Überzeugung, dass genau das Gegenteil der Fall ist. Nur wenn man nicht frühzeitig umfassend informiert, und Dinge erst nachträglich ans Licht kommen, können sie zum Skandal werden.
Das Argument, Bürgeranfragen bedeuteten einen großen Arbeitsaufwand, lassen Sie nicht gelten?
Nein, aus einem ganz einfachen Grund. Wenn verschwiegene Vorgänge in die öffentliche Diskussion geraten und die Bürger misstrauisch sind, dann ist der Arbeitsaufwand viel größer, als wenn man gleich mit offenen Karten gespielt hätte.
Fehlt den Beamten das Verständnis, dass die Akten nicht ihnen gehören, sondern sie sie einfach nur für die Bürger verwalten?
Ich möchte keine pauschale Beamtenschelte betreiben. Manche Beamte meinen aber, bestimmte Dinge gehörten in einem Beratungsstadium oder halbfertigen Zustand nicht in die Öffentlichkeit. Dem liegt aber auch eine Fehleinschätzung zugrunde, wie Bürger reagieren, wenn man sie informiert – oder besser: ihnen das Angebot macht, informiert zu werden. Oft geht es weniger darum, Informationen tatsächlich abzurufen als zu wissen, dass man sie jederzeit bekommen könnte.
Sie fragen die Bundesregierung, wie sie der "Verweigerungshaltung" in den Behörden begegnen will. Was müsste denn geschehen?
Manchmal ist das Verhalten der Verwaltung nur die Fortsetzung von dem, was an der Spitze eines Ministeriums gedacht und vorgelebt wird. Nehmen wir als Beispiel die Anfragen aus dem Parlament: Wenn man sich ansieht, wie die Bundesregierung die beantwortet – nämlich oftabsolut nichtssagend und inhaltsleer –, braucht man sich nicht zu wundern, wenn sich diese Abschottungshaltung in der Behörde fortsetzt. Wir brauchen eine ganz andere Offenheitskultur – auch an der Spitze der Ministerien und Behörden.
Ein solcher Kulturwandel wurde also bislang nicht vollzogen?
Die Ministerien und Behörden hätten angehalten werden müssen, mit gutem Beispiel voranzugehen. Statt nach Argumenten zu suchen, die dagegen sprechen, sollte eher überlegt werden, wie man möglichst umfangreich und effektiv Informationsbedürfnisse befriedigen kann. Das bedeutet aber auch, Verwaltungsvorgänge von vornherein so anzulegen, dass anschließend mit nicht zu hohem Aufwand auch Fragen von Bürgern beantwortet werden können.
Sie sind stellvertretender Vorsitzender der Internetenquete, die sich auch mit Fragen der Transparenz und der Informationsfreiheit beschäftigt hat. Wie beurteilen Sie die geltende gesetzliche Regelung?
Es war ein Schritt in die richtige Richtung. Ich glaube aber, dass wir noch weitergehen können. Das Beispiel Hamburg zeigt ja, dass auch die Bundesländer dazu bereit sind…
…seit dem Inkrafttreten des Hamburger Transparenzgesetzes im Oktober 2012 veröffentlicht die Verwaltung von sich aus Gutachten, Verträge und Senatsbeschlüsse im Internet…
…ja, und auch die Internetenquete des Bundestages ist ein gutes Beispiel. Dabei war die Online-Beteiligung der Öffentlichkeit als "18. Sachverständiger" anfangs umstritten. Es gab zwar ein großes, fraktionsübergreifendes Einvernehmen unter den Mitgliedern der Enquete, aber außerhalb der Kommission bestanden gerade bei den Koalitionsfraktionen doch erhebliche Vorbehalte. Im Nachhinein lässt sich jedoch sagen: Sie haben sich nicht bestätigt.
Einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, die gefordert haben, die Informationsfreiheit im Grundgesetz zu verankern und das bestehende Gesetz weiterzuentwickeln, hat ihre Fraktion zusammen mit der Koalition aber am letzten Freitag abgelehnt. Warum?
Einen Ausbau der Informationsfreiheit finde ich sinnvoll. Wir sollten aber das Grundgesetz nicht überfrachten.
(sas/23.04.2013)