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Das Vorhaben der Koalitionsfraktionen, das Betreuungsgeld durch eine Bildungssparkomponente beziehungsweise eine private Altersvorsorge zu erweitern, stößt bei Experten auf ein geteiltes Echo. In einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses unter Vorsitz von Sibylle Laurischk (FDP) zu dem von CDU/CSU und FDP vorgelegten Entwurf zur Ergänzung des Betreuungsgeldgesetzes (17/11315) am Montag, 13. Mai 2013, begrüßten zwar zwei Vertreter der Versicherungsbranche die Gesetzesinitiative ausdrücklich, die Vertreter der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge sowie der Humanwissenschaftler Prof. Dr. Michael Klundt von der Hochschule Magdeburg-Stendal lehnten das Vorhaben ebenso entschieden ab wie die Einführung des Betreuungsgeldes selbst.
Der Gesetzentwurf von Union und Liberalen sieht die Aufstockung des Betreuungsgeldes um monatlich 15 Euro vor, wenn die Bezieher es sich nicht bar auszahlen lassen, sondern für eine private Altersvorsorge oder für ein Studium beziehungsweise Ausbildung ihres Kindes ansparen und in eine entsprechende Versicherung investieren.
Das Betreuungsgeld in Höhe von monatlich 150 Euro erhalten ab August dieses Jahres alle Eltern, die ihre ein- und zweijährigen Kinder nicht in einer staatlich geförderten Betreuungseinrichtung betreuen lassen.
Diesen Ansatz lehnten Norbert Hocke vom GEW-Hauptvorstand, Reiner Höft-Dzemski vom Deutschen Verein und Klundt übereinstimmend als eine doppelte Benachteiligung ab. So würden Eltern, die ihre Kinder in einer Kita oder in der Tagespflege betreuen lassen, zum einen benachteiligt, weil sie kein Betreuungsgeld erhielten.
Zum anderen seien sie dann auch noch von der staatlichen Förderung für diese Form der privaten Altersvorsorge oder vom Bildungssparen ausgeschlossen.
Hocke und Klundt plädierten hingegen für ein kosten- und gebührenfreies Bildungssystem, das bei der frühkindlichen Bildung in der Kita beginnen müsse. Nur so sei ein gerechtes Bildungssystem für alle unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem sozialen Status möglich.
Die drei Sachverständigen wiesen darauf hin, dass junge Familien bereits durch eine Reihe privater Vorsorgeversicherungen für ihre Kinder finanziell belastet seien. Eine zusätzliche Versicherung zwecks Altersvorsorge oder Bildung, die über den Förderraum von zwei Jahren während des Bezugs des Betreuungsgeldes hinausginge, könnten sich somit nur Familien mit mittlerem oder höherem Einkommen leisten.
Auf dieses Problem kamen auch Dr. Udo Corts von der Deutschen Vermögensberatung und Dr. Peter Schwark vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft zu sprechen. In der Tat machten im Bereich der Altersvorsorge und des Bildungssparen nur längerfristige Versicherungsmodelle Sinn, um genügend Kapital anzusparen, mit dem sich beispielsweise nach einem Versicherungszeitraum von 18 Jahren ein Studium teilweise finanzieren ließe.
Corts und Schwark verteidigten dieses Modell trotzdem vehement. Die Möglichkeit eines Bildungssparens sei angesichts der eher niedrigen Bafög-Sätze, mit denen allein die Kosten für ein Studium nicht zu bewältigen seien, eine gute Investition in die Zukunft der Kinder, argumentierte Corts. (aw/13.05.2013)