Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > Textarchiv
Die Regierung will die Vorschriften zur Wahl der Gleichstellungsbeauftragten in der Bundeswehr ändern. © dpa
Rechtsexperten erheben keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die von der Bundesregierung angestrebte Novellierung des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes. Der Bundeswehrverband forderte hingegen eine stärkere Angleichung des Gesetzes an die Regelungen des Bundesgleichstellungsgesetzes. Dies war das Ergebnis einer öffentlichen Anhörung des Verteidigungsausschusses unter Vorsitz von Dr. Susanne Kastner (SPD) am Montag, 13. Mai 2013, über den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/12957). Die Gesetzesnovelle sieht im Kern die Wahl von militärischen Gleichstellungsbeauftragten in zivilen Dienststellen der Bundeswehr vor, in denen auch Soldatinnen arbeiten.
Sowohl der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Bernd Grzeszick von der Universität Heidelberg als auch die Expertin für öffentliches Recht von der Bundeswehr-Universität Hamburg, Prof. Dr. Margarete Schuler-Harms, bescheinigten übereinstimmend, dass der vorgelegte Gesetzentwurf verfassungskonform sei. Eine stärkere Anpassung des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes an das Bundesgleichstellungsgesetz sei rechtlich gesehen nicht zwingend.
Der Gesetzgeber habe bei der Ausgestaltung gleichstellungspolitischer Instrumente in der Bundeswehr einen großen Spielraum. Dies sei durch die besondere Stellung des Soldatenberufs begründet. Die Frage, ob die Gleichstellung von militärischem und zivilem Personal stärker angeglichen werden soll, müsse politisch beantwortet werden.
Der Vorsitzende des Deutschen Bundeswehrverbandes, Oberst Ulrich Kirsch, appellierte an die Parlamentarier, die Gesetzesnovelle nicht nur unter juristischen Aspekten zu betrachten. Es sei die erklärte Politik der Bundesregierung, die Bundeswehr zukünftig als einheitlichen Personalkörper zu betrachten. Dann müssten allerdings auch die Unterschiede zwischen zivilen und militärischen Mitarbeitern minimiert werden, argumentierte Kirsch.
Dies gelte auch im Gleichstellungsgesetz. Kirsch verwies darauf, dass die Gesetzesnovelle den erschwerten Zugang zu Teilzeitarbeitsmodellen oder den fehlenden gesetzlichen Zugang zur Telearbeit für Soldaten und Soldatinnen nicht verbessere. Der von der Regierung vorgelegte Gesetzentwurf greife zu kurz, da er nur Regelungen zur Wahl von militärischen Gleichstellungsbeauftragten mache. Und diese seien unzureichend.
So genieße eine militärische Gleichstellungsbeauftragte im Gegensatz zu den zivilen beispielsweise keinen Versetzungsschutz wie ein Personalratsmitglied. Auch sei die Spannweite der Wählergruppen bei der Wahl einer militärischen Gleichstellungsbeauftragten zu unterschiedlich. Sie reiche von 18.000 Wählern im Bundesamt für Personalmanagement bis hin zu lediglich acht im Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr.
Dieser Kritik schloss sich auch die Rechtsanwältin Gudrun Schattschneider an. Die Regierung habe die Chance vergeben, nachhaltige Verbesserungen einzuführen, um die Streitkräfte für Frauen attraktiver zu machen. Sie regte an, das Gesetz nach einem Jahr zu evaluieren. Diese Evaluierung sollte auch in den Gesetzestext aufgenommen werden. Es sei allerdings auch höchste Zeit, dass das Gesetz verabschiedet werde. (aw/13.05.2013)