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Mit großer Mehrheit hat der Bundestag am Mittwoch, 12. Juni 2013, dem Entwurf für die siebte Novellierung des Filmförderungsgesetzes (17/12370, 17/13689) zugestimmt. Alle Fraktionen außer der Linken stimmten ihm zu. Damit ist die Filmförderung und die Erhebung der Filmabgabe durch die Filmförderungsanstalt bis 2016 verlängert worden. Eine Mehrheit aller Fraktionen bei Ablehnung der Linken fand auch ein Antrag der Koalition 17/12381, 17/ zur Stärkung des deutschen Kinderfilms.
Mehrere Abgeordnete betonten in der Debatte, dass es sich bei dem verabschiedeten Gesetz nicht um eine umfassende Novellierung handelt. Diese soll erst in der kommenden Legislatur in Angriff genommen werden, wenn ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorliegen wird, bei dem derzeit mehrere Klagen verschiedener Kinoketten anhängig sind.
Staatsminister Bernd Neumann (CDU) betonte, bisher sei jedes Filmförderungsgesetz "mit großer Einmütigkeit" beschlossen worden, es gebe im Deutschen Bundestag "prinzipiell einen fraktionsübergreifenden Konsens", der dem deutschen Film und der deutschen Filmwirtschaft sehr gut tue. Das Filmfördergesetz spiegele die aktuelle Filmpolitik und habe mit dazu beigetragen, dass Deutschland "wieder ein attraktiver Prdouktionsstandort" geworden sei und deutsche Schauspueler Weltstars werden könnten - es sei ein "Erfolgsmodell". Neumann sagte, es gebe "kein besseres Subventionsmodell des Staates, das so rentierlich" sei.
Der kulturpolitische Sprecher der Union, Wolfgang Börnsen, sagte, die Debatte stehe "im Schatten der Guillotine", das "Fallbeil" befinde sich in Karlsruhe. Einige große Ketten hätten einen "kulturpolitischen Krieg" erklärt und wollten sich den Abgaben und "der Mitverantwortung für das Filmland Deutschland" entziehen. Dies sei "nicht akzeptabel". Börnsen sagte, Bundesrat und Bundestag hätten deutlich gemacht, dass der Film gleichermaßen Kultur- und Wirtschaftsgut sei. Nach dem Urteil werde es darum gehen, ein Konzept für die soziale Lage der Künstler zu schaffen.
Für die FDP betonte auch die filmpolitische Sprecherin der Fraktion, Dr. Claudia Winterstein, dass der Bundestag bei diesem Gesetz zusammen stehe, sei ein wichtiges Signal für die Branche. Der Konsens von Union, FDP, SPD und Bündnisgrünen sei ein "deutliches Zeichen an das Bundesverfassungsgericht", dass die Abgeordneten zum System der Filmförderung und der Filmförderungsanstalt "als nationaler Institution" stehen würden.
Angelika Krüger-Leißner (SPD) wies darauf hin, dass bei der Filmförderung nicht "Steuer- sondern Branchenmittel" eingesetzt würden: Das Gesetz erbringe seine Leistung "für die Branche aus der Branche". Dass passend zur siebten Novelle des Gesetzes der Bund der Steuerzahler erkläre, guter Film brauche keine Förderung, sei ein Beleg dafür, mit wie viel "Unkenntnis" über die Filmförderung in Deutschland diskutiert werde.
Für die Grünen lobte die Bundesvorsitzende Claudia Roth, das breite Signal, das vom Votum des Bundestags ausgehe. Damit werde der Versuch, "aus kurzfristiger Profitgier" die Filmförderung auszuhebeln, sabotiert. Roth begrüßte das "ausdrückliche Bekenntnis" zum Green Film, der auf eine Ökologisierung von Produktionen und Vertrieb setze.
Kritik äußerte dagegen Kathrin Senger-Schäfer für die Linksfraktion. Sie bezeichnete den Entwurf als "halbherzige Gesetzesänderung", der ihre Fraktion nicht zustimmen werde. Ihr gehe es vor allem um soziale Standards für die Filmschaffenen und eine Weiterfinanzierung der filmberuflichen Weiterbildung. Senger-Schefer begrüßte zwar den gemeinsamen Entschließungsantrag aller Fraktionen, betonte aber, man könne nicht alle Schwierigkeiten in die Zukunft delegieren. Im Ernstfall könne sich kein Autor, keine Regisseurin und keine Cutterin auf eine Entschließung berufen: Was nicht "in Gesetzesbuchstaben" gegossen werden, sei "am Ende nicht mehr als Schall und Rauch".(suk/12.06.2013)