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Der Bundestag will Verbraucher künftig besser vor unseriösen Geschäftspraktiken schützen und hat einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/13057, 17/13429) verabschiedet. Mit ihrem Votum folgten die Abgeordneten der Beschlussempfehlung des Rechtsauschusses (17/14192, 17/14216).
Mit dem "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken" sollen etwa Kosten bei Abmahnungen eingedämmt werden. Die Opposition kritisierte in der Debatte am Donnerstag, 27. Juni 2013, allerdings, dass dabei weiterhin Ausnahmen möglich sind.
Stephan Thomae, FDP-Rechtspolitiker, sagte im Plenum, Verbraucher müssten vor "Missbrauch und Fehlentwicklungen" im Bereich der Telefonwerbung, des Inkassos und der Abmahnungen geschützt werden - dennoch sei nicht jede Telefonwerbung oder Abmahnung "per se unseriös oder illegal". Rechteinhaber müssten Instrumente haben, ihre Rechte zu wahren. Das vorliegende Gesetz bringe die Interessen von Rechteinhaber und Verbrauchern "treffsicher" in Balance.
Für die Union betonte Marco Wanderwitz (CDU/CSU), mit dem Gesetz werde insbesondere die Transparenz im Forderungseinzug erhöht. Es gebe damit nun weitreichende Darlegungs- und Informationspflichten und für die Aufsichtsbehörden ein erweitertes Sanktionsinstrumentarium und die "Pflicht zu anlassbezogenen Sanktionen".
Damit seien zwar "auch künftig Fälle von unseriösem Inkasso möglich", man mache es den Unternehmen aber "schwerer". Für die Verbraucher werde es mit dem Gesetz einfacher, "seriös von unseriös zu trennen". Zudem gebe es künftig für Inkassounternehmen analog zum Rechtsanwalts-Vergütungsgesetz eine gegenstandswertbezogene Kostenregelung.
Für die SPD kritisierte Marianne Schieder, dass es trotz der nicht nachlassenden Beschwerden von Verbrauchern erst "kurz vor Schluss" eine entsprechende Gesetzgebung gebe. "Lobenswerter Weise" unterscheide sich die endgültige Form des Gesetzes vom Regierungsentwurf; dies sei eine Verbesserung.
Dennoch fehle es noch immer an Anforderungen an die Qualifikation der Inkassounternehmer und eine Aufsicht über diese Unternehmen. Die Aufsichtsbehörden müssten "finanziell und personell" besser ausgestattet werden. Schieder bemängelte, dass es zwar eine Streitwertobergrenze, gleichzeitig aber Ausnahmeregeln gebe. Damit blieben "massenhafte Abmahnungen weiter lukratives Geschäftsmodell".
Für Die Linke sagte Halina Wawzyniak, die Koppelung der Inkassogebühren an die Rechtsanwaltsvergütung werde die Kosten "nicht deckeln". Es sei zudem "unerklärlich", warum es nicht für alle telefonisch abgeschlossenen Verträge eine schriftliche Bestätigung geben müsse, sondern nur für telefonische Gewinnversprechen.
Damit werde "das Problem unerlaubter Telefonwerbung nicht gelöst". Die Ausnahmeregelung für die Begrenzung des Streitwerts sei eine "Hintertür", um "windigen Anwälten" weiterhin die Möglichkeit zu geben, Musterabmahnungen zu verwenden. Das Gesetz sei der "richtige Ansatz", hätte aber besser "mal richtig" gemacht werden sollen.
Der rechtspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Jerzy Montag, sagte, bereits 2008 habe die Große Koalition den Versuch unternommen, die Abmahnungen "an der Wurzel" zu packen und die Kosten auf 100 Euro zu begrenzen. Weil eine Hintertür aber Ausnahmen gestattet, helfe diese Regel nicht. Daher habe die Justizministerin vor einigen Monaten gesagt, das Gesetz habe "in keiner Weise Wirkung gezeigt". Sie habe von einem "Paradigmenwechsel" gesprochen und stehe nun vor dem "Trümmerhaufen des eigenen Versuchs", Reformen einzuleiten". Weil die Streitwertbegrenzung nur im vorgerichtlichen Verfahren gelte, werde "vor Gericht weiter Kasse gegen die Verbraucher" gemacht.
Montag beklagte in der Debatte zudem, dass die Koalition im Rechtsausschuss immer wieder eine Debatte zur Abgeordnetenbestechung von der Tagesordnung genommen habe. Dies sei eine "Unverschämtheit" und ein "Riesenskandal".
Seine Fraktion beantragte daher die namentliche Abstimmung zu einem Änderungsantrag (17/14242) zur Strafbarkeit der Bestechlichkeit und Bestechung von Mitgliedern von Volksvertretungen. Ihm stimmten 202 Abgeordnete zu, 319 votierten dagegen, 66 enthielten sich. Die SPD legte zudem einen Änderungsantrag (17/14241) zur Begrenzung der Miete bei Wiedervermietungen vor, der mit den Stimmen der Koalition abgelehnt wurde.
Ebenfalls namentlich abgestimmt wurde über einen Änderungsantrag der SPD (17/14240) zur Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung. Ihm stimmten 201 Abgeordnete zu, 319 votierten dagegen, 66 enthielten sich. Zudem legten die Sozialdemokraten einen Entschließungsantrag (17/14243) für größere Informationspflichten und Berufspflichten für Inkassodienstleister vor.
Der Bundestag hat außerdem einen Gesetzentwurf des Bundesrates (17/6482), einen Gesetzentwurf der Linken (17/6483), einen Gesetzentwurf der Bündnisgrünen (17/12620), einen Antrag der Linken (17/9746) und einen Antrag der Grünen (17/11837) abgelehnt. (suk/27.06.2013)