Nach Krim-Referendum Sanktionen gefordert

Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe - 13.03.2014

Berlin: (hib/jbb) Das geplante Referendum über die Unabhängigkeit der Krim von der Ukraine ist für die Bundesregierung nicht mehr nur mit Worten beantwortbar, darauf müssten Sanktionen folgen. Trotzdem müsse eine Rückkehr an den Verhandlungstisch immer möglich sein. Das sagte am Mittwoch der Ukrainebeauftragte des Auswärtigen Amtes in der Ausschusssitzung.

Allgemein habe die Bundesregierung in der Ukraine-Krise versucht, mit ihrer Politik einen Ausgleich zwischen den Konfliktparteien zu finden. Dies schien mit dem Abkommen des Maidans, das die Außenminister Polens, Frankreichs und Deutschlands am 21. Februar vermittelten, erreicht worden zu sein. Die Flucht von Präsident Janukowitsch habe jedoch die Basis dafür zerstört. Nun versuche man eine Koordinierungsgruppe der OSZE zu etablieren, Russland sei darauf aber nicht eingegangen und habe die Lage kontinuierlich verschärft. So wurde der russische Druck auf ukrainische Militäreinheiten erhöht, Basen teilweise besetzt und Vertretern der OSZE der Zugang zur Krim verwehrt. Die Vertreter der Organisation befinden seien jedoch noch immer im Land. „Russland bricht das Völkerrecht schon jetzt“, sagte der Vertreter des Auswärtigen Amtes. Das für den 16. März geplante Referendum über die Unabhängigkeit der Krim und die russischen Gesetze, die eine Annexion der Krim erleichtern, sorgten zudem für eine qualitativ ganz neue Lage. Besonders das Referendum sei die rote Linie für Europa. „Da ist der Rubikon überschritten“, sagte der Vertreter, das sei nicht mehr nur mit Worten beantwortbar. Als Reaktion auf den Bruch des Völkerrechts durch Russland habe man in einer ersten Stufe Gespräche über Visa-Erleichterungen ausgesetzt. In einer zweiten Stufe wurden Einreiseverbote und Vermögenssperren gegen gezielt ausgesuchte Einzelpersonen verhängt. Eine dritte Stufe bei weiterer Destabilisierung seien Handelssanktionen, die verhängt werden sollen. Das sei bisher allerdings nur angedacht worden, da es sich angesichts der intensiven Handelsbeziehungen zwischen Deutschland und Russland dabei um einen hochsensitiven Bereich handele. Der Vertreter sagte weiterhin, dass es für die Bundesregierung wichtig sei, jederzeit ein Fenster für eine Rückkehr zu Verhandlungen offen zu halten und eine abgestufte und flexible Herangehensweise anzuwenden. Zur Menschenrechtslage auf der Krim sagte der Vertreter, dass man die Rechte aller Bevölkerungsgruppen im Auge behalte, sowohl die der Russen, als auch die der Krimtartaren. Gerüchte, diese würden in die Nachbarländer fliehen, könnten sich nicht bestätigen lassen. Allerdings wäre mit einer Radikalisierung der Bevölkerungsgruppe zu rechnen. Insgesamt hatte sich die Menschenrechtslage in der Ukraine schon unter Präsident Janukowitsch verschlechtert und ging während der Maidanproteste noch einmal bergab. Es gab Folter, Entführungen und Todesopfer, die noch nicht umfassend aufgeklärt wurden. Auch die neuen Regierung müsse nun auf die Bevölkerung im Osten des Landes zugehen. Hier hätte sich die Bundesregierung mehr proaktives Handeln der ukrainischen Regierung gewünscht. „Die Ukraine ist ein komplexes Ganzes mit Verantwortung für alle Beteiligten“, sagte der Vertreter.

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