Entwicklung von Liegenschaften

Finanzen/Gesetzentwurf - 09.04.2014

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben soll bei der Verwaltung und Verwertung ehemals militärisch genutzter Liegenschaften sicherstellen, dass die strukturpolitischen Ziele des Bundes, der Länder und der Kommunen im Sinne einer nachhaltigen Regionalentwicklung berücksichtigt werden. Dies fordert der Bundesrat in dem von ihm eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (18/951).

Grund für den Entwurf ist das neue Stationierungskonzept der Bundeswehr. Danach sollen mehr als 120 der 400 Standorte geschlossen oder drastisch verkleinert werden. 31 Standorte würden komplett geschlossen, heißt es im Entwurf des Bundesrates, in dem gefordert wird: „Der Bund muss seiner besonderen strukturpolitischen Verantwortung bei dem von ihm initiierten Konversionsprozess gerecht werden.“ Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, die die Verwertung der ehemaligen Bundeswehr-Liegenschaften übernehme, müsse sich nach geltender Rechtslage bei der Verwaltung und Verwertung der Liegenschaften an kaufmännischen Grundsätzen orientieren und habe nicht betriebsnotwendiges Vermögen zu veräußern.

Um die Liegenschaften nachhaltig erfolgreich zu entwickeln, dürfe die Vermarktung nicht ausschließlich betriebswirtschaftlichen oder fiskalischen Parametern folgen, schreibt der Bundesrat. Vielmehr müsse die Anstalt „eine den kommunalen und regionalen Zielvorstellungen entsprechende Nachnutzung auch dann ermöglichen können, wenn diese nicht zum ,vollen Wert‘ realisiert werden kann oder ein positiver wirtschaftlicher Ertrag überhaupt nicht zu erzielen“ sei. Nach Ansicht des Bundesrates müssen die frei werdenden ökologisch besonders wertvollen Flächen geschützt und erhalten werden. Daher bedürfe es der Gesetzesänderung, die allerdings von der Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung kritisch beurteilt wird. Der Bund unterstütze die Länder bereits sehr stark. Gebietskörperschaften könnten zudem ehemals militärisch genutzte Liegenschaften zum Verkehrswert ohne vorheriges Bieterverfahren erwerben.

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