Steffen Bilger, CDU/CSU

Steffen Bilger, CDU/CSU

Rechtsanwalt

Wahlkreis 265 Ludwigsburg
Direkt gewählt in Baden-Württemberg

Geboren am 16. Februar 1979 in Schongau; evangelisch; verheiratet.

1998 Abitur am Max-Born-Gymnasium in Backnang; 1998 bis 1999 Zivildienst bei der Erlacher Höhe in der Außenstelle Haus Friedrichstraße in Backnang; 1999 bis 2004 Studium der Rechtswissenschaft an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen mit Abschluss der Ersten juristischen Staatsprüfung, 2004 bis 2006 Rechtsreferendariat am Landgericht Stuttgart mit Abschluss der Zweiten juristischen Staatsprüfung.

Seit 2006 tätig bei MVV Energiedienstleistungen GmbH; 2007 Zulassung als Rechtsanwalt.

1996 Eintritt in die CDU und Junge Union; 1998 Landesvorsitzender der Schüler Union Baden-Württemberg und Bundesgeschäftsführer der Schüler Union Deutschland; 2002 bis 2007 Bezirksvorsitzender der Jungen Union Nordwürttemberg; 2006 bis 2011 Landesvorsitzender der Jungen Union Baden-Württemberg. Seit 2010 Vorsitzender der Verkehrskommission der CDU-Mittelstandsvereinigung. Seit 2011 Bezirksvorsitzender des CDU Nordwürttemberg.

Mitglied des Bundestages seit Oktober 2009.

 


Kontakt

Steffen Bilger, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur
  • Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Ordentliches Mitglied

  • Gemeinsamer Ausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Rechtsanwälte Paliakoudis, Bilger, Germalidis, Stuttgart,

Rechtsanwalt

Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

MHP Riesen Ludwigsburg, Ludwigsburg,

Mitglied des Freundeskreises, ehrenamtlich

Schneller Stiftung - Erziehung zum Frieden, Stuttgart,

Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich

Stiftung Theaterhaus Stuttgart, Stuttgart,

Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".