Harald Ebner, Bündnis 90/Die Grünen

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Diplom-Agraringenieur, Landschaftsökologe

Wahlkreis 268 Schwäbisch Hall - Hohenlohe
Gewählt über Landesliste Baden-Württemberg

Geboren am 8. Juli 1964 in Göppingen, verheiratet, zwei Kinder, zwei Enkelkinder.

1983 Abitur in Ebersbach/Fils, 1984 bis 1986 Zivildienst. 1986 bis 1992 Studium der Agrarwissenschaften (Universität Hohenheim).

1993 bis 2000 Freiberuflicher Landschaftsökologe, 2000 bis 2011 Staatliche Naturschutzverwaltung Baden-Württemberg (Landratsamt Schwäbisch Hall, Regierungspräsidium Stuttgart, Ministerium für den Ländlichen Raum BW).

Seit 1999 Mitglied der Unabhängigen Grüne Liste Kirchberg/Jagst (UGL), seit 2002 Mitglied bei Bündnis 90/Die Grünen. 1999 bis 2004 Stadtrat (UGL) der Stadt Kirchberg/Jagst. Seit 2008 Kreisvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen Schwäbisch Hall, 2009 bis 2011 und seit 2013 Mitglied im Landesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg.

Mitglied in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft (DPG), im Naturschutzbund Deutschland (NABU), in der Interessengemeinschaft für gesunde Lebensmittel (IG FÜR), im Berufsverband der Landschaftsökologen Baden-Württemberg (BVDL) und im Bundesverband Beruflicher Naturschutz (BBN).

Mitglied des Bundestages seit 25. Mai 2011.


Kontakt

Harald Ebner, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur
  • Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
  • Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Bundesverband Beruflicher Naturschutz e.V., Regionalgruppe Baden-Württemberg, Bissingen/Teck,

Mitglied im Landesvorstand, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".