Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land), CDU/CSU

Diplomingenieur, Elektroinstallateur

Wahlkreis 272 Karlsruhe-Land
Direkt gewählt in Baden-Württemberg

Geboren am 5. Mai 1966 in Karlsruhe; evangelisch; verheiratet, sechs Kinder.

Ausbildung zum Elektroinstallateur, Abschluss Gesellenbrief. Ausbildung zum Reserveoffizier. Studium an der Universität Karlsruhe, Abschluss Diplomingenieur.

Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Karlsruhe (TH).

Vorsitzender des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V., Bezirksverband Nordbaden.

Seit 1993 Bezirksvorstandsmitglied der CDU Nordbaden.

Mitglied des Bundestages seit 1998. Mai 2010 bis April 2013 Vorsitzender der Enquete Kommission "Internet und digitale Gesellschaft".


Kontakt

Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land), MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Haushaltsausschuss
  • Gremium nach § 23c Absatz 8 des Zollfahndungsdienstgesetzes

Stellvertretendes Mitglied

  • Auswärtiger Ausschuss
  • Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Vorsitz

  • Parlamentarische Versammlung des Europarates

Ordentliches Mitglied

  • Interparlamentarische Union
  • Gremium gemäß § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes (StabMechG)
  • Parlamentarische Versammlung des Europarates

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

European Security and Defense Association (ESDA), Paris,

Vizepräsident

Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V., Kassel,

Vorsitzender

Weltliga für Freiheit und Demokratie - Deutschland e.V., Berlin,

Präsident

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".