Gerda Hasselfeldt, CDU/CSU

Gerda Hasselfeldt

Diplomvolkswirtin, Bundesministerin a. D.

Wahlkreis 216 Fürstenfeldbruck
Direkt gewählt in Bayern

Geboren am 7. Juli 1950 in Straubing (Niederbayern); geborene Rainer; verheiratet; zwei Kinder.

Abitur 1969; Studium der Volkswirtschaftslehre in München und Regensburg.

Diplomprüfung 1975; 1975 bis 1987 Mitarbeiterin bei der Bundesagentur für Arbeit, zuletzt Leiterin der Abteilung Berufsberatung im Arbeitsamt Deggendorf.

Seit 1969 Mitglied der CSU; in verschiedenen Vorstandsgremien der Jungen Union, Frauen-Union und der CSU tätig; 1995 bis 2005 Kreisvorsitzende der CSU Fürstenfeldbruck; 1996 bis 2004 Kreisrätin; MdB seit 1987; 1989 bis 1991 Bundesministerin für Raumordnung, Bauwesen, Städtebau; 1991 bis 1992 Bundesministerin für Gesundheit; 1995 bis 2002 Finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion; 2002 bis 2005 stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion; 2005 bis 2011 Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages; Mitglied des Ältestenrates, Vorsitzende der Kommission für Innere Angelegenheiten, seit  März 2011 Vorsitzende der CSU-Landesgruppe und 1. Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag.

 


Kontakt

Gerda Hasselfeldt, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

Stellvertretendes Mitglied

  • Auswärtiger Ausschuss

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Ordentliches Mitglied

  • Gemeinsamer Ausschuss
  • Wahlausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Vermittlungsausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Deutsches Museum, München,

Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich

Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V., Berlin,

Mitglied des Parlamentarischen Beirates, ehrenamtlich

Hanns-Seidel-Stiftung e.V., München,

Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".