Ordentliches Mitglied
- Verteidigungsausschuss
- Ausschuss für Tourismus
- Unterausschuss "Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung"
Stellvertretendes Mitglied
- Ausschuss für Gesundheit
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Geschäftsführer
Wahlkreis 146 Soest
Gewählt über Landesliste Nordrhein-Westfalen
Geboren am 5. Mai 1958 in Welver-Meyerich, verwitwet, zwei Kinder.
Evangelische Volksschule in Welver; Abitur am Archigymnasium Soest; Lehramtsstudium in Münster.
1986 bis 2012 Hauptamtlicher Geschäftsführer für die SPD in Dortmund, Düsseldorf, Unna, Hamm und für die Ruhr-SPD; 2002 bis 2008 Geschäftsführer einer Grundstücksgesellschaft in Dortmund.
Evangelische Kirche von Westfalen, Bielefeld, Mitglied des Ständigen Ausschusses für politische Verantwortung, ehrenamtlich; Mitglied der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie (IGBCE); IG Metall; Mitglied der Richterwahlausschüsse am Verwaltungsgericht Arnsberg und Oberverwaltungsgericht Münster.
1976 Eintritt in die SPD, von da an ständig ehrenamtlich in der Kommunalpolitik in Welver, Münster, Soest und Bad Sassendorf sowie im Ruhrgebiet tätig;
1986 bis 2012 Hauptamtlicher Geschäftsführer für die SPD in Dortmund, Düsseldorf, Unna, Hamm und für die Ruhr-SPD
Seit Juni 2012 Mitglied des Deutschen Bundestages. In der 17. WP Mitglied im Verteidigungsausschuss und Stellvertretendes Mitglied des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie des Ausschusses für Gesundheit.
Wolfgang Hellmich, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
SPD Landesverband Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf,
Geschäftsführer
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".