Jörg Hellmuth, CDU/CSU

Hellmuth, Joerg

Diplom-Agraringenieur

Wahlkreis 066 Altmark
Direkt gewählt in Sachsen-Anhalt

Geboren am 20. September 1957 in Hettstedt.

1978 bis 1983 Studium der Agrarwissenschaften an der Universität Halle-Wittenberg.

1983 bis 1990 verschiedene leitende Tätigkeiten in der LPG Wust; 1990 bis 1992 Bürgermeister der Heimatgemeinde Wust; 1992 bis 1994 Landrat des Landkreises Havelberg; 1994 bis 1999 1. Beigeordneter des neuen Landkreises Stendal; 1999 bis 2013 Landrat des Landkreises Stendal.

Vorsitzender des Regionalvereines Altmark; Vorsitzender des Förderkreises der Fachhochschule Magdeburg-Stendal am Standort Stendal; Vorsitzender der Sommerschule Wust e.V..


Kontakt

Jörg Hellmuth, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Innenausschuss
  • Verteidigungsausschuss
  • Unterausschuss Kommunales

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Landkreis Stendal, Stendal,

Landrat

Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Teilnehmergemeinschaft Flurneuordnung, Wust,

Vorsitzender des Vorstandes

Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Förderkreis der Fachhochschule Stendal e.V., Stendal,

Vorsitzender des Vorstandes

Regionalverein Altmark e.V., Stendal,

Vorsitzender des Vorstandes

Sommerschule Wust e.V., Wust-Fischbeck,

Vorsitzender des Vorstandes

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".