Markus Koob, CDU/CSU

Markus Koob

Angestellter im öffentlichen Dienst

Wahlkreis 176 Hochtaunus
Direkt gewählt in Hessen

Geboren am 5. Dezember 1977 in Kronberg/Ts.(Deutschland); ledig.

1997: Abitur an der Altkönigschule Kronberg; 1997 bis 1998:Zivildienst in der Evangelischen Versöhnungsgemeinde in Oberursel (Taunus); 1998 bis 2005:Studium der Politikwissenschaft (Hauptfach), Öffentliches Recht und Privatrecht (Nebenfächer) an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz.

2006 bis 2012: Persönlicher Referent des Landrats des Hochtaunuskreises; seit 2012: Pressesprecher des Hochtaunuskreises.

1993 Eintritt in die Junge Union, 1995 Eintritt in die CDU Aktuell stellvertretender Parteivorsitzender der CDU Oberursel, Beisitzer im Kreisvorstand der CDU Hochtaunus und Stadtverordneter der Stadt Oberursel (Taunus).


Kontakt

Markus Koob, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Schriftführer
  • Finanzausschuss
  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Stellvertretendes Mitglied

  • Petitionsausschuss
  • Ausschuss für Arbeit und Soziales
  • Unterausschuss "Bürgerschaftliches Engagement"

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Kreisausschuss des Hochtaunuskreises, Bad Homburg,

Angestellter

Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Stadt Oberusel (Taunus), Oberusel,

Mitglied der Stadtverordnetenversammlung, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".