Dr. Roy Kühne, CDU/CSU

Roy Kühne

Diplom-Sporttherapeut, Physiotherapeut

Wahlkreis 052 Goslar - Northeim - Osterode
Gewählt über Landesliste Niedersachsen

Geboren am 27. September 1967 in Magdeburg; verheiratet; zwei Kinder.

Nach dem Abitur und dem Wehrdienst absolvierte ich ein Studium für das Lehramt an Gymnasien mit den Fächern Biologie und Sport an der Martin-Luther-Universität in Halle (Saale). Es folgt eine Promotion zum Dr. phil. und Weiterbildungen zum Diplom-Sporttherapeuten und Physiotherapeuten.

Nach Arbeitsstationen als Therapeut und Mitarbeiter in einem Reha-Zentrum, ließ ich mich anschließend im südniedersächsischen Northeim nieder, wo ich ein Gesundheitszentrum führe.

2005 bin ich in die CDU eingetreten. Seit 2007 leite ich den Ortsverband Northeim und engagierte mich im Arbeitskreis Gesundheit in Hannover. Im November 2013 wurde ich zum Vorsitzenden des CDU-Kreisverbandes Northeim gewählt.  


Kontakt

Dr. Roy Kühne, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Gesundheit
  • Ausschuss für Tourismus

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Dr. Kühne Schlafkomfort GmbH, Northeim,

Geschäftsführer

PHYSIO-Team Verwaltungs GmbH i.L., Northeim,

Physiotherapeut

Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Dr. Kühne Schlafkomfort GmbH, Northeim,

Geschäftsführer

PHYSIO-Team Verwaltungs GmbH i.L., Northeim,

Physiotherapeut

Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften

Dr. Kühne Schlafkomfort GmbH, Northeim

PHYSIO-Team GmbH & Co. KG i.L., Northeim

PHYSIO-Team Verwaltungs GmbH i.L., Northeim

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".