Andrea Lindholz, CDU/CSU

Andrea Lindholz

Rechtsanwältin

Wahlkreis 247 Aschaffenburg
Direkt gewählt in Bayern

Geboren am 25. September 1970 in Bonn; römisch-katholisch; verheiratet; ein Kind.

1991 Abitur; 1996 Erstes Juristisches Staatsexamen; 1999 Zweites Juristisches Staatsexamen.

Seit 2000 Rechtsanwältin; Fachanwältin für Familienrecht.

Seit 2002 Gemeinderätin; Mitglied im Kreistag seit 2002; Stellvertretende Landrätin seit 2008.


Kontakt

Andrea Lindholz, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Schriftführer
  • Innenausschuss
  • Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
  • 1. Untersuchungsausschuss ("NSA")

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Kultur und Medien

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Stellvertretendes Mitglied

  • Interparlamentarische Union

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Rechtsanwältin, selbständig, Aschaffenburg

Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Rechtsanwältin, selbständig, Aschaffenburg

Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Bayerisches Rotes Kreuz, Aschaffenburg,

2. Stellv. Vorsitzende, ehrenamtlich

Gemeinde Goldbach, Goldbach,

Mitglied des Gemeinderates

Landkreis Aschaffenburg, Aschaffenburg,

Mitglied des Kreistages und stellv. Landrätin (bis April 2014), monatlich,

Stufe 1

Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Stiftung Haus Mirjam, Schöllkrippen,

Mitglied des Stiftungsrates, ehrenamtlich

Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften

Rechtsanwälte Lindholz GbR, Goldbach

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".