Cem Özdemir, Bündnis 90/Die Grünen

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Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Wahlkreis 258 Stuttgart I
Gewählt über Landesliste Baden-Württemberg

Geboren am 21. Dezember 1965 in Bad Urach; verheiratet, zwei Kinder.

Diplom-Sozialpädagoge (FH), Evangelische Fachhochschule für Sozialwesen in Reutlingen.

Politischer Beirat des Bundesverbandes Mittelständische Wirtschaft (BVMW); Beirat des Berliner Büros des American Jewish Committee (AJC); Kuratorium des Deutsch-Türkischen Forums Stuttgart e.V; Kuratorium der Theodor-Heuss-Stiftung.

2004 bis 2009 Mitglied des Europäischen Parlaments; seit 2008 Bundesvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen.

1994 bis 2002 Mitglied des Deutschen Bundestages.


Kontakt

Cem Özdemir, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Stellvertretendes Mitglied

  • Auswärtiger Ausschuss
  • Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Bündnis 90/Die Grünen, Berlin,

Bundesvorsitzender

Funktionen in Unternehmen

START-Stiftung gemeinnützige GmbH, Frankfurt/Main,

Mitglied des Kuratoriums

Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

ZDF, Mainz,

Mitglied des Fernsehrates (bis 31.12.2013)

Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

American Jewish Committee e.V. (AJC), Berlin,

Mitglied des Beirates

Avicenna-Studienwerk e.V., Osnabrück,

Mitglied des Kuratoriums

Bundesverband mittelständische Wirtschaft e.V. (BVMW), München,

Mitglied des politischen Beirates, monatlich, Stufe 1

Deutsch-Türkisches Forum Stuttgart e.V., Stuttgart,

Mitglied des Kuratoriums

Ich kann was!-Initiative für Kinder und Jugendliche e.V., Bonn,

Mitglied des Beirates

Stiftung neue Verantwortung e.V., Berlin,

Mitglied des Präsidiums

Theodor-Heuss-Stiftung, Stuttgart,

Mitglied des Kuratoriums

Türkisch-Deutsche Studierenden und Akademiker Plattform e.V., Köln,

Mitglied des Beirates

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".