Sylvia Pantel, CDU/CSU

Sylvia Pantel

Wahlkreis 107 Düsseldorf II
Direkt gewählt in Nordrhein-Westfalen

Geboren am 1. Januar 1961 in Düsseldorf; Römisch-Katholisch; verheiratet; fünf Kinder.

Abitur. Berufliche Tätigkeiten in den Bereichen Logistik, Gesundheitsvorsorge und Pflege.

Bundesverdienstkreuz am Bande; Mitglied im Familienbund der Katholiken; Mitglied des Bundes Katholischer Unternehmer e.V.; Förderverein der Elternvertretungen und Fördervereine der Musikschulen in NRW; Beiratsmitglied der Bürgerstiftung „Mit Herz und Hand für Wersten - Don Bosco Stiftung“; Mitglied der Donum vitae-Stiftung.

Stellvertretende Kreisvorsitzende der CDU Düsseldorf; Mitglied des Landschaftsverbandes Rheinland; Mitglied im Kreisvorstand der CDA Düsseldorf; Vorsitzende der Frauen Union Düsseldorf; Beisitzerin der Frauen Union Deutschland; Mitglied des Landesvorstand der CDU NRW.


Kontakt

Sylvia Pantel, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Unterausschuss "Bürgerschaftliches Engagement"

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Gesundheit

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Funktionen in Unternehmen

Stadtwerke Düsseldorf AG, Düsseldorf,

Mitglied des Beirates

Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Stadt Düsseldorf, Düsseldorf,

Mitglied des Stadtrates (bis Ende Dezember 2013)

Stadtsparkasse Düsseldorf, Düsseldorf,

Persönlich stellv. Mitglied des Verwaltungsrates

Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Familienbund der Katholiken im Erzbistum Köln e.V., Köln,

Mitglied des Vorstandes

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".