Dr. Peter Ramsauer, CDU/CSU

Diplomkaufmann, Müllermeister, Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung a.D.

Wahlkreis 225 Traunstein
Direkt gewählt in Bayern

Geboren am 10. Februar 1954 in München; römisch-katholisch; verheiratet; vier Kinder.

Volksschule Traunwalchen, Abitur am Staatlichen Landschulheim Marquartstein. Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München, dort 1979 Diplomkaufmann und 1985 Promotion zum Doktor der Staatswissenschaften. Ausbildung im Müllerhandwerk, 1977 Gesellen-, 1980 Meisterprüfung.

Inhaber der Firma Ramsauer Talmühle e. K. in Traunwalchen.

1973 Eintritt in die CSU; stellvertretender Parteivorsitzender der CSU, 1978 bis 1991 Stadtrat in Traunreut. Mitglied des Kreistages Traunstein seit 1984.

Mitglied des Bundestages seit 1990; 1998 bis 2005 Parlamentarischer Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe der CDU/CSU-Fraktion, 2005 bis 2009 Vorsitzender der CSU-Landesgruppe und Erster stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion, Oktober 2009 bis Dezember 2013 Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.


Kontakt

Dr. Peter Ramsauer, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Vorsitz

  • Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Stellvertretendes Mitglied

  • Auswärtiger Ausschuss

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Ordentliches Mitglied

  • Parlamentarische Versammlung der NATO (North Atlantic Treaty Organisation)

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Landkreis Traunstein, Traunstein,

Mitglied des Kreistages, ehrenamtlich

Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Bürgerstiftung Berchtesgadener Land, Bad Reichenhall,

Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich

Förderkreis des Ensemble Amphion München-Wien e.V., München,

Vorsitzender, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".