Eckhardt Rehberg, CDU/CSU

Diplom-Ingenieur für Informationsverarbeitung

Wahlkreis 017 Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III
Direkt gewählt in Mecklenburg-Vorpommern

Geboren am 3. April 1954 in Ribnitz-Damgarten; katholisch, verheiratet, zwei Kinder.

1960 bis 1970 zehnklassige Polytechnische Oberschule; 1970 bis 1973 Beruf mit Abitur als Facharbeiter für Datenverarbeitung; 1973 bis 1975 Grundwehrdienst; 1977 bis 1983 Hochschulfernstudium in Berlin und Dresden; 1975 bis 1989 berufliche Tätigkeit in der EDV-Branche; 1990 Geschäftsführer in der Schmuckindustrie.

Seit 1984 Mitglied der CDU; 1990 bis 2005 Mitglied des Landtages Mecklenburg-Vorpommern (M-V); Vorsitzender der CDU-Fraktion; 1991 bis 2001 stellvertretender Landesvorsitzender der CDU M-V; 2001 bis 2005 Landesvorsitzender der CDU M-V; ab Oktober 2005 Mitglied des Deutschen Bundestages; Berichterstatter für Maritime Wirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion; Mitgliedschaft Ausschüsse in der 16. WP Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie; stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Bildung und Forschung und im Finanzausschuss.

 


Kontakt

Eckhardt Rehberg, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Haushaltsausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Wirtschaft und Energie
  • Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Ordentliches Mitglied

  • Gemeinsamer Ausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Funktionen in Unternehmen

DB Station & Service AG, Frankfurt/Main,

Mitglied des Aufsichtsrates

Flughafen Rostock-Laage-Güstrow GmbH, Laage,

Mitglied des Aufsichtsrates

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".