Armin Schuster (Weil am Rhein), CDU/CSU

Armin Schuster

Polizeidirektor a.D.

Wahlkreis 282 Lörrach - Müllheim
Direkt gewählt in Baden-Württemberg

Geboren am 20. Mai 1961 in Andernach/Rhein; römisch-katholisch, verheiratet, ein Kind.

Studium für den gehobenen und höheren Polizeivollzugsdienst, Diplom-Verwaltungswirt, European Quality System Manager und Auditor, Senior Quality Manager.

29 Jahre Angehöriger der Bundespolizei in unterschiedlichen Führungspositionen in ganz Deutschland, u.a. vier Jahre Bundesministerium des Innern, Dienststellen- und Behördenleiter, Dozent an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung.

Seit 2012 Kreisvorsitzender des CDU-Kreisvorstands Lörrach; Stellvertretender Vorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU; Kreisverband Lörrach.

Funktionen/ Mitgliedschaften: Jury-Mitglied der Initiative Ludwig-Erhard-Preis (Deutscher Qualitätspreis); Dozent und Prüfer der Deutschen Gesellschaft für Qualität e.V.; Mitglied der International Police Association; Mitglied der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Vorsitzender des Stiftungsrates der Sportstiftung Südbaden.


Kontakt

Armin Schuster (Weil am Rhein), MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Innenausschuss
  • Parlamentarisches Kontrollgremium (PKGr)

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Deutsche Gesellschaft für Qualität e.V. (DGQ), Frankfurt/Main,

Dozent und Prüfer, 2014, Stufe 3

Wirtschaftsverband Industrieunternehmen Baden, Freiburg,

Beratung, 2014, Stufe 3

Funktionen in Unternehmen

St. Josefshaus Herten Betriebs-gemeinnützige GmbH, Rheinfelden-Herten,

Mitglied der Gesellschafterversammlung, ehrenamtlich

Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Sportstiftung Südbaden, Lörrach,

Vorsitzender des Stiftungsrates, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".