Tino Sorge, CDU/CSU

Tino Sorge

Jurist

Wahlkreis 069 Magdeburg
Direkt gewählt in Sachsen-Anhalt

Geboren am 4. März 1975 in Ilmenau; verheiratet.

1993 Abitur am Goethe-Gymnasium Ilmenau; Wehrdienst; Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Jena, Halle und Lyon, Erstes und Zweites Juristisches Staatsexamen, Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung.

Anschließend tätig als Wirtschaftsanwalt und Unternehmensjurist; 2006 bis 2009 wissenschaftlicher Referent der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt; seit 2010 Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Sachsen-Anhalt, unter anderem als persönlicher Referent der Ministerin.

1993 bis 2012 Mitglied der Jungen Union; seit 1995 Mitglied der CDU; 2008 bis 2012 Vorsitzender des Bundesschiedsgerichts der Jungen Union (JU) Deutschlands; 2001 bis 2003 Landesvorsitzender des Rings Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) Sachsen-Anhalt; seit 2012 Vorsitzender des Landesarbeitskreises Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) Sachsen-Anhalt.

Seit 2004 Mitglied des CDU-Kreisvorstands Magdeburg; seit 2010 stellvertretender Vorsitzender des CDU-Kreisverbands Magdeburg; Mitglied der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU.

Seit 2013 Mitglied des Bundestages.


Kontakt

Tino Sorge, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Gesundheit

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur
  • Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt, Magdeburg,

Jurist

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".