Sebastian Steineke, CDU/CSU

Sebastian Steineke

Rechtsanwalt

Wahlkreis 056 Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I
Direkt gewählt in Brandenburg

Geboren am 19. Juni 1973 in Hamburg; evangelisch-lutherisch; verheiratet, zwei Kinder.

1992 Abitur; 1992 bis 2000 Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg; 2001 bis 2003 Referendariat.

2000 bis 2001 FAVORIT Unternehmens-Verwaltungs GmbH 2003 bis heute Rechtsanwalt.

Mitglied in CDU; Deutscher Anwaltverein; Haus und Grund OPR; Verschönerungsverein Neuruppin.

2008 bis heute Sachkundiger Einwohner im Bau- und Wirtschaftsförderungsausschuss der Stadt Neuruppin: 2011 bis heute Mitglied des Kreistages Ostprignitz-Ruppin.


Kontakt

Sebastian Steineke, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Gesundheit

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Stellvertretendes Mitglied

  • Wahlausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Rechtsanwalt, Neuruppin

Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Rechtsanwalt, Neuruppin,

Mandant 1, 2013, Stufe 1

Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Neuruppin,

Mitglied des Kreistages

Stadt Neuruppin, Neuruppin,

Sachkundiger Bürger

Stiftung Soziales Neuruppin, Neuruppin,

Mitglied des Kuratoriums

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".