Rita Stockhofe, CDU/CSU

Rita Stockhofe

Mitarbeiterin im landw. Familienunternehmen

Wahlkreis 122 Recklinghausen II
Gewählt über Landesliste Nordrhein-Westfalen

Geboren am 1. November 1967 in Haltern/Deutschland; verheiratet.

Abitur; Fleischergesellin; Beamte im mittleren Postdienst; Agrarbürofachfrau.

1986 Abitur am Gymnasium in Haltern; 1987 bis 1990 Ausbildung zur Fleischerin und Tätigkeit in dem Beruf; 1990-1992 Ausbildung zur Postbeamtin im mittleren Dienst und Tätigkeit in dem Beruf; seit 1993 Mitarbeit im landwirtschaftlichen Betrieb meines Ehemanns, incl. Weiterbildungsmaßnahmen im landwirtschaftlichen Bereich.

Mitglied in mehreren Schulfördervereinen; Mitglied im Verein "Behinderte wohnen in Haltern"; ehrenamtlich tätig in der Kirche am Ort und im Ferienspaß Flaesheim.

Seit März 2003 Mitglied in der CDU; sieben Jahre Vorsitzende der Frauen Union Haltern, jetzt stellvertretende Vorsitzende; Beisitzerin in der Kreis Frauen Union Recklinghausen; stellvertretende Vorsitzende im Ortsverband Haltern am See - Flaesheim; seit März 2011 Mitglied im Rat der Stadt Haltern am See; Ausschüsse: ord. Mitglied im Bau- und Verkehrsausschuss, stellvertretendes Mitglied im Stadtentwicklungsausschuss und im Umweltausschuss.


Kontakt

Rita Stockhofe, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Petitionsausschuss
  • Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Georg Stockhofe, Haltern am See,

Mitarbeiterin im landwirtschaftlichen Familienunternehmen

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".