Dr. Hans-Peter Uhl, CDU/CSU

Dr. Hans-Peter Uhl

Rechtsanwalt

Wahlkreis 221 München-West/Mitte
Direkt gewählt in Bayern

Geboren am 5. August 1944 in Tübingen; römisch-katholisch; verheiratet, vier Kinder.

Gymnasium, Abitur; Studium der Rechtswissenschaft mit erstem und zweitem Staatsexamen, Promotion zum Dr. jur. in München.

2 Jahre Soldat auf Zeit, Oberleutnant der Rerseve; Jurist in der Bayerischen Finanzverwaltung.

Träger des Bayerischen Verdienstordens.

1970 Eintritt in die CSU; 9 Jahre ehrenamtlicher Stadtrat und 11 Jahre berufsmäßiger Stadtrat; Kreisverwaltungsreferent der Landeshauptstadt München.

Seit 1998 Mitglied des Deutschen Bundestages; Vorsitzender des Visa-Untersuchungsausschusses (15. WP), Mitglied im Parl. Kontrollgremium (PKGr); seit November 2005 Vorsitzender der AG Innen der CDU/CSU-Fraktion.


Kontakt

Dr. Hans-Peter Uhl, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Der Ältestenrat
  • Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
  • Auswärtiger Ausschuss
  • Unterausschuss "Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung"
  • Unterausschuss für Zivile Krisenprävention, Konfliktbearbeitung und vernetztes Handeln

Stellvertretendes Mitglied

  • Verteidigungsausschuss

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Ordentliches Mitglied

  • Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr

Stellvertretendes Mitglied

  • Gemeinsamer Ausschuss
  • Interparlamentarische Union

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Rechtsanwalt, selbständig, München,

Mandant 2, monatlich, Stufe 1 (bis Dezember 2013)

Rechtsanwaltskanzlei Wagensonner und Partner, München,

Rechtsanwalt, monatlich, Stufe 2; Zusatzhonorar 2013, Stufe 4

Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

German European Security Association e.V. (GESA), Berlin,

Mitglied des Politischen Beirates

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".