Beate Walter-Rosenheimer, Bündnis 90/Die Grünen

Beate Walter-Rosenheimer

Diplom-Psychologin

Wahlkreis 216 Fürstenfeldbruck
Gewählt über Landesliste Bayern

Geboren am 20. November 1964 in Weißenburg (Bayern); evangelisch; fünf Kinder.

1985 Abitur in München. Studium der Kommunikationswissenschaften, Philosophie, Geschichte und Psychologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München, Abschluss zur Diplom-Psychologin.

Freiberufliche Psychologin im Bereich Arbeitspsychologie, Coaching, Klinische Psychologie; 2009 bis 2012 Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bayerischen Landtag mit den Schwerpunkten Wirtschafts-, Industrie-, Gesundheits- und Umweltpolitik.

Eintritt in die Partei Bündnis 90/Die Grünen 2002, 2003 bis 2009 Ortsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen im Ortsverband Germering, 2003 bis 2011 Kreisvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen im Kreisverband Fürstenfeldbruck, 2004 bis 2010 Mitglied des Parteirats der bayerischen Grünen, 2004 bis 2008 Sprecherin des Landesarbeitskreises Frauenpolitik der bayerischen Grünen, seit 2008 Sprecherin des Landesarbeitskreises Wirtschaft und Finanzen der bayerischen Grünen, 2008 bis 2012 Delegierte der Bundesarbeitsgemeinschaft Wirtschaft. seit 2008 Kreisrätin und Gleichstellungsreferentin im Kreistag Fürstenfeldbruck.

Mitglied des Bundestages seit Januar 2012.


Kontakt

Beate Walter-Rosenheimer, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
  • Kinderkommission - Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder
  • Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Keine veröffentlichungspflichtigen Angaben.

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".