Ordentliches Mitglied
- Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Stellvertretendes Mitglied
- Ausschuss für Arbeit und Soziales
- Ausschuss für Gesundheit
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Lehrer (in Pension)
Baden-WürttembergGeboren am 3. April 1945 in Ehingen; römisch-katholisch; verheiratet, drei Kinder.
1964 Allgemeine Hochschulreife am humanistischen Gymnasium Ehingen; 1964 bis 1966 Studium an der PH Weingarten.
1966 bis 2011 Lehrer für Grund- und Hauptschulen an den Förderschulen in Oggelsbeuren, Blaubeuren, Munderkingen und Erbach.
Mitglied in GEW; verschiedene Vereine; Auszeichnung: 40 Jahre Stadtrat der Großen Kreisstadt Ehingen/Donau.
1965 bis 1966 stellvertretender Vorsitzender RCDS Weingarten; 1966 bis 1979 Vorsitzender JU Ehingen/ Donau; 1973 bis 1981 Bezirksvorsitzender JU Württemberg-Hohenzollern und Mitglied Landesvorstand JU Baden-Württemberg; 1971 bis 1981 Mitglied JU Deutschlandrat; seit 1967 Mitglied CDU und CDA; 1981 bis1987 Besitzer CDU Landesvorstand Baden-Württemberg; 1994 bis 2009 ehrenamtlicher stellvertretender Oberbürgermeister der Stadt Ehingen/ Donau; seit 1971 Stadtrat der Stadt Ehingen/ Donau; seit 1978 Kreisrat im Alb/Donau-Kreis; seit 1986 Ortsvorsitzender der CDU Ehingen; seit 1973 Beisitzer im Kreis- und Bezirksvorstand der CDU; Mitglied im Kreis-, Bezirks-, Landes- und Bundesvorstand der CDA.
In der 14. Wahlperiode: Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (Nr. 19), Mitglied im Petitionsausschuss (Nr. 2), stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Nr. 13).
Heinz Wiese (Ehingen), MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Keine veröffentlichungspflichtigen Angaben.
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".