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Susanne Henckel von Bundesarbeitsgemeinschaft der Aufgabenträger des SPNV sieht „noch erhebliche Defizite“ bei der angedachten Regulierung. Sie kritisierte vor allem in ihrer Stellungnahme, dass es weiterhin keine Trennung zwischen Netz und Betrieb geben soll und die Gewinnabführungsverträge zwischen den Infrastrukturgesellschaften des DB-Konzerns und der DB-Holding weiterhin unangetastet bleiben sollen. Dies müsse jedoch unterbunden werden, damit die Gewinne der Eisenbahninfrastrukturgesellschaften (EIU), die überwiegend aus den Nutzungsentgelten des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) gespeist würden, den EIU für die große Herausforderung der Infrastrukturerhaltung sowie dem Ausbau zur Verfügung ständen. Eine gelungene Regulierung müsse sich vor allem daran messen lassen, ob weiter steigende Infrastrukturpreise verhindert werden könnten.
Für Professor Kay Mitusch vom Karlsruher Institut für Technologie wird mit dem Gesetzentwurf ein entscheidender Schritt zum Abbau des Informationsmonopols und zum Abbau des grundlegenden Steuerungsdefizits der DB Infrastrukturunternehmen getan. Die Kontrollinstanzen der Kapitalmärkte seien bei DB und DB Netz weitgehend außer Kraft gesetzt, ohne dass es einen Ersatz dafür gäbe. Dies könne so nicht weitergehen, schreibt er in seiner Stellungnahme. Die Bahn sei nicht irgendeine unbedeutende Branche. Es gebe hohe gesellschaftliche und politische Ansprüche an den Verkehrsträger Schiene. Dafür werde die Bahn mit hohen Steuermitteln unterstützt. Die Baukostenzuschüsse des Bundes und die Regionalisierungsmittel würden sich auf rund elf Milliarden Euro pro Jahr addieren. Ein Unternehmen, das derart aus Steuermitteln finanziert werde, könne nicht hinsichtlich des effizienten Einsatzes dieser Mittel als „Black Box“ behandelt werden.
Frank Miram, Deutsche Bahn AG, wies darauf hin, dass sich der Wettbewerb sowohl im Personen- als auch im Güterverkehr in den vergangenen Jahren sehr positiv entwickelt habe. Die DB AG erkenne die Notwendigkeit einer effektiven Regulierung der wettbewerblichen Engpassfaktoren zur Gewährleistung eines wirksamen Wettbewerbs im Eisenbahnsektor seit jeher an, heißt es in seiner Stellungnahme weiter. Es sei aber festzuhalten, dass Regulierung kein Selbstzweck sei. Nur wenn tatsächlich ein Marktversagen vorliege, seien Eingriffe zu rechtfertigen. An dem Gesetzentwurf kritisierte er vor allem, dass europäische Vorgaben nicht ausreichend berücksichtig seien. Nur mit der Umsetzung der EU-Vorgaben würde die Konsistenz zwischen nationalem und europäischem Recht sichergestellt.
Alexander Kirfel vom Netzwerk Europäischer Eisenbahnen begrüßte, dass die Kosten der Eisenbahninfrastrukturunternehmen einer Effizienzkontrolle im Zuge einer Anreizregulierung unterzogen werden sollen. Er habe allerdings beim Gesetzentwurf gravierende Kritikpunkte, die unter anderem in den Vorschriften zu Rangierdienstleistungen zu finden seien.
Für Engelbert Recker von Mofair bleiben durch den Gesetzentwurf die Möglichkeiten der Deutschen Bahn zur Diskriminierung ihrer Wettbewerber erhalten. Formal werde die Regulierung insbesondere durch eine Ausweitung der Kompetenzen der Bundesnetzagentur verschärft, gleichzeitig werde aber sichergestellt, dass die Regulierung in der Sache im Wesentlichen leerlaufe, heißt es in seiner Stellungnahme. So werde eine Genehmigungspflicht für die Trassenentgelte eingeführt. Gleichzeitig werde ein Großteil der Kosten der Eisenbahninfrastruktur von der Regulierung ausgenommen.
Professor Thorsten Beckers, Technische Universität Berlin, sieht ein „erhebliches Verbesserungspotenzial“ bei der Regulierung DB Netz AG. Insbesondere gelte es bei der Reform sicherzustellen, dass im Rahmen einer neugestalteten Regulierung eine langfristig effiziente Erhaltungsstrategie für das Netz implementiert werde.
Thomas Petersen, KCW GmbH, hält in seiner Stellungnahme den Gesetzentwurf für nicht zielführend, da die Erwartung an eine Senkung oder Stabilisierung der Infrastrukturentgelte nicht eintreten werde, weil die Gewinnabführungsverträge nicht angegangen würden. Petersen hält eine Verschärfung der Regulierung für notwendig, weil die heutigen Regelungen nicht verhindern könnten, dass die Trassen- und Stationspreise trotz gewaltiger Zuschüsse des Bundes kontinuierlich gestiegen seien. Dies habe dazu geführt, dass sich der Anteil der Infrastrukturentgelte bei den Gesamtkosten des Regionalverkehrs „signifikant“ erhöht hätten. Dadurch sei der Spielraum der Länder bei den Bestellungen des SPNV deutlich eingeschränkt. Ihnen bleibe als einzige kostendämpfende Maßnahme, den Angebotsumfang zu reduzieren beziehungsweise abzubestellen. Wenn die Preisentwicklung so weitergehe, würden massive Kürzungen im SPNV-Angebot wie zuletzt in Mecklenburg-Vorpommern Schule machen. Die Leidtragenden seien dann die Fahrgäste, insbesondere Geringverdiener und Schüler.
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