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Nach einem Gesetzentwurf (17/13423) soll es vor allem Bibliotheken, Archiven und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gestattet werden, sogenannte „verwaiste Werke“ zu digitalisieren und online zu stellen, „damit sie nicht dem kulturellen Erbe verloren gehen“. Als „verwaist“ gelten Print-, Musik- und Filmwerke, deren Rechtsinhaber nicht ermittelt werden können. Zudem will die Regierung die Nutzung vergriffener Printwerke im Rahmen von Digitalisierungsvorhaben erleichtern.
Überdies soll ein Zweitverwertungsrecht für Verfasser von wissenschaftlichen Beiträgen in Periodika eingeführt werden, die überwiegend mit öffentlichen Mitteln gefördert werden. Geht es nach der Regierung, werden solche Autoren künftig ihre Texte nach einer Frist von zwölf Monaten seit der Erstveröffentlichung zu nicht gewerblichen Zwecken erneut publizieren können.
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