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Zudem soll mit dem Entwurf die Fünf-Prozent-Klausel im Europawahlgesetz gestrichen und eine Drei-Prozent-Klausel eingeführt werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte im November 2011 festgestellt, dass die Fünf-Prozent-Klausel bei der Europawahl nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Ferner zielt die Vorlage unter anderem auf eine Angleichung des Rechtsschutzes bei der Europawahl an die im „Gesetz zur Verbesserung des Rechtsschutzes in Wahlsachen“ von 2012 getroffenen Regelungen ab. So soll bereits vor der Wahl beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen ablehnende Entscheidungen des Bundeswahlausschusses über die Eigenschaft als Partei eingelegt werden können.
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