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Die Vorlage sieht beim Thema Menschenhandel eine Reihe von Neuerungen im Strafgesetzbuch vor. So soll etwa Menschenhandel mit dem Ziel des Organhandels, der momentan lediglich als Beihilfe zu Straftaten nach dem Transplantationsgesetz strafbar ist, ausdrücklich unter Strafe gestellt werden. In die Neuregelungen einbezogen sind unter anderem auch Fälle von Menschenhandel zum Zweck der Bettelei und der Ausnutzung strafbarer Handlungen. Mit der Verschärfung dieser und anderer Strafvorschriften will man EU-Vorgaben zur Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel umsetzen.
Prostitutionsstätten sollen, wie es im Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen heißt, in den Katalog der überwachungsbedürftigen Gewerbe aufgenommen werden, und zwar „zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für in der Prostitution tätige Personen“. Überdies können laut Vorlage solche Gewerbebetriebe „von Auflagen zum Schutz der Allgemeinheit, der Kunden, der Prostituierten oder der Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke vor Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen abhängig gemacht werden“.
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