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Die Regierung widerspricht den von der Linken angeführten Zahlen zu den Menschen mit Alkoholabhängigkeit in Behandlung und den Behandlungserfolgen. Bei der Annahme, es würden sich nur zehn Prozent der Menschen mit Alkoholabhängigkeit in Behandlung befinden, sei eine „deutliche Unterschätzung“ - auch wenn „tatsächliche Daten über die Inanspruchnahme gesundheitlicher Hilfen“ durch die Betroffenen derzeit nicht vorliegen würden. Würden Patienten planmäßig eine Entwöhnungsbehandlung, die an die Entgiftungsbehandlung anschließe, beenden, lägen die Erfolgsquoten bei „deutlich über 50 Prozent“.
Die derzeit gültige Leitlinie zur Postakutbehandlung alkoholbezogener Störungen sehe als Behandlungsziele das Erreichen und Aufrechterhalten der Abstinenz sowie die Verringerung des Konsums bei schädlichem Gebrauch und die Besserung psychischer und körperlicher Störungen vor. Ob Alkoholreduktion auch bei Alkoholabhängigen ein sinnvolles Ziel sein könne, werde „aktuell von Wissenschaftlern und Klinikern diskutiert“. Wie sich diese Debatte in den zu erwartenden neuen Leitlinien widerspiegeln werde, bleibe „abzuwarten“.
Weil vor allem ältere Menschen mit Suchterkrankung tendenziell nicht ausreichend versorgt seien, habe das Gesundheitsministerium bereits 2010 einen Förderschwerpunkt zur „Sucht im Alter“ aufgelegt. Zudem würden momentan die therapeutischen Leitlinien der Suchttherapie überarbeitet. Es sei davon auszugehen, dass im Jahr 2014 die neue Leitlinie zu tabak- und alkoholbezogenen Störungen vorliegen werde und von ihr „neue Impulse für eine evidenzbasierte Versorgungsgestaltung“ ausgehen würden. Zudem spiele für die Inanspruchnahme von Hilfen auch die „gesellschaftliche Sensibilität für Suchterkrankungen“ eine bedeutende Rolle. Menschen mit Alkoholabhängigkeit würden „zu selten von Personen aus dem sozialen und beruflichen Umfeld auf ihr Konsumverhalten angesprochen“ und ermuntert, sich in therapeutische Behandlung zu begeben. Daher setze sich die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen mit der Aktionswoche „Alkohol - Weniger ist besser“ dafür ein, dass eine größere Sensibilität in der Bevölkerung für das Thema geweckt werde.
Auf die Frage der Fraktion, was an Diagnose- und Behandlungsqualität erwartet werden könne, wenn die Thematik Alkoholabhängigkeit mit nur zwei bis drei Stunden während des Studiums behandelt werde, verweist die Regierung darauf, dass die inhaltliche Ausgestaltung der Mindestanforderungen an die ärztliche Ausbildung von den Hochschulen vorgenommen werde. Auch die ärztliche Fortbildung liege nicht in der Zuständigkeit des Bundes, sondern in der der Länder.
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