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Für die explizite Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz plädierte der Rechtswissenschaftler Reinhard Wiesner. Gemäß der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen sollte die Entwicklung und Förderung von Kindern Verfassungsrang erhalten. Er stellte jedoch klar, dass es nicht darum gehe, die im Grundgesetz verbrieften Rechte und Pflichten von Eltern zu beschneiden. Der Staat solle nicht an die Stelle der Eltern treten, sondern diese dabei unterstützen, ihre Aufgaben wahr nehmen zu können. Wiesner sprach sich auch für die Einsetzung von kommunalen Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe aus. Ebenso plädierte er für die Einsetzung einer Ombudsperson auf Bundesebene nach dem Vorbild des Wehrbeauftragten oder Patientenbeauftragten. An solche Stellen könnten sich Kinder, Jugendliche und deren Eltern in Not- und Konfliktsituationen wenden. In diesem Sinne äußerten sich auch Holger Hofmann, Geschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, und Wolfgang Trede vom Amt für Jugend und Bildung in Böblingen.
Christian Lüders vom Deutschen Jugendinstitut und Thomas Rathgeb vom medienpädagogischen Forschungsverband Südwest verwiesen auf die extrem große Bedeutung der digitalen Medien für Kinder und Jugendliche. Der Umgang mit diesen Medien gehöre inzwischen ganz selbstverständlich zu den Entwicklungsaufgaben, die Kinder bewältigen müssten. Wer diese Medien nicht nutze, werde gesellschaftlich sehr schnell „abgehängt“. Dies würde sehr schnell zu einer Verschärfung sozialer Ungleichheiten führen. Lüders und Rathgeb forderten deshalb, das pädagogische Fachpersonal in der Kinder- und Jugendarbeit sowie an den Schulen für Chancen und Risiken der modernen Welt zu sensibilisieren und entsprechend zu schulen. Bernd Schlüter von der Katholischen Hochschule für Sozialwesen in Berlin warnte davor, dass Kinder und Jugendliche über die neuen Medien oftmals einem verstärkten Konsumdruck und einer Markenorientierung ausgesetzt seien. Dies führe zu neuen Abhängigkeiten. Der Staat müsse deshalb auch über schärfere Schutzmechanismen auf der Gesetzesebene im Jugendschutz nachdenken.
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