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Die Bundesregierung schreibt in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf, sie sehe derzeit „keine Notwendigkeit für eine neue Regelung, die auf eine deutliche Herabsetzung der Kriterien für ein dauerhaftes Bleiberecht hinauslaufen würde“. Ob es bei der bestehenden Bleiberechtsregelung noch gesetzgeberischen Handlungsbedarf gebe, „könnte gleichwohl geprüft werden“.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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