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Rösler erläuterte zunächst, dass sich das Ausmaß der Flutschäden erst ermessen ließe, wenn das Wasser überall abgeflossen sei. Schon jetzt sei aber festzustellen, dass vor allem Klein- und Kleinstbetriebe betroffen seien. Derzeit gehe die Versicherungswirtschaft von eher höheren Schäden als bei der Flut 2002 aus. Dagegen erwarten die Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern niedrigere Schäden bei ihren Mitgliedsbetrieben, berichtete Rösler. Nach Angaben der Kammern seien diesmal mehr Vorsorgemaßnahmen getroffen worden und die Vorwarnzeiten seien länger geblieben. Allerdings klagten in den betroffenen Regionen Tourismusbetriebe auch abseits der Überschwemmungsgebiete über fehlende Anmeldungen.
Rösler berichtete, dass die Hilfen der staatlichen KfW-Bank für Flutopfer bereits liefen. Die Versicherungswirtschaft habe ihm zugesagt, möglichst unbürokratisch Hilfe zu leisten, vor allem in Form von Abschlagszahlungen. Am morgigen Donnerstag werde die Ministerpräsidentenkonferenz der Länder mit der Bundesregierung über die Fluthilfe beraten. Er hoffe, dass es dann schon zu ersten Unterschriften unter Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern komme. Der Wirtschaftsminister kündigte zudem an, dass ein Nachtragshaushalt erforderlich werden könnte, wenn „alle Zahlen auf dem Tisch“ sind.
Der Sprecher der CDU/CSU-Fraktion lobte die „schnellste Reaktion, die wir bisher hatten“, insbesondere durch die KfW-Bank. Allerdings bat er Rösler, am Donnerstag darauf zu drängen, dass die Länder die Soforthilfe einheitlich handhaben. Es könne nicht sein, dass Betroffene in Bayern bis zu 100 000 Euro und in Sachsen nur 15 000 Euro erhielten. Rösler verwies aber darauf, dass einzelne Länderkabinette bereits Beschlüsse gefasst hätten und sich nun daran gebunden fühlten. Aus der Fraktion Die Linke kam die Anregung, in den Verwaltungsvereinbarungen mit den Ländern auch über die 50-prozentige Kofinanzierung des Bundes hinauszugehen. Ihre Sprecherin erinnerte daran, dass manche Geschädigte noch Kredite abzahlten, die sie nach der Flut 2002 aufnehmen mussten. Hier müsse der Bund „ausgleichende Hilfen geben“.
Eine Frage aus der SPD-Fraktion, ob es zutreffe, dass auf den Katastrophenhilfefonds der EU derzeit wegen einer fehlenden haushaltsrechtlichen Grundlage nicht zugegriffen werden kann, konnte Rösler nicht eindeutig antworten. Nach seiner Information sei dies nicht richtig, erklärte Rösler. Erste Anträge an den Fonds länge vor und man müsse nun beobachten, wie die EU damit verfährt. Der sozialdemokratische Sprecher regte zudem an, wie nach der Flut 2002 die Städte und Gemeinden von der Kofinanzierung von Einsätzen des Technischen Hilfswerks freizustellen. Derzeit zögerten viele Gemeinden aus Geldnot, das THW anzufordern.
Der Sprecher der FDP-Fraktion regte an, über Anreize für große Unternehmen wie zum Beispiel Banken nachzudenken, sich an Re-Investitionen in den Hochwassergebieten zu beteiligen. Dazu sagte Rösler, ohne sich festzulegen, dass über Sonderabschreibungen gesprochen werde. Im übrigen hätten die Finanzbehörden teilweise bereits Steuerstundungen gewährt.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragte Rösler, was die Bundesregierung plane, um betroffene Unternehmen vor der Insolvenz zu schützen. Dieser verwies auf eine Gesetzesänderung, die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) angekündigt habe. Sie wolle Fristen verlängern, damit der Straftatbestand der Insolvenzverschleppung in solchen Fällen nicht greift. Unter zustimmendem Nicken bei den anderen Fraktionen erklärte der Sprecher der Grünen die Bereitschaft, auch während der Sommerpause zusammenzukommen, falls gesetzgeberische Maßnahmen nötig seien.
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