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Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen erhalten diese Länder zum Ausgleich von Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosigkeit und der daraus entstehenden überproportionalen Lasten bei der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige. Wie der Bundesrat in dem Gesetzentwurf schreibt, habe sich als Ergebnis der Überprüfung der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen ab 2014 ein Betrag von 777 Millionen Euro ergeben. Dies sei eine Reduzierung um 30 Millionen Euro.
Auf gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP sowie der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen konkretisierte der Ausschuss mit großer Mehrheit den Zugang zu Prüfungsergebnisse und Berichten des Bundesrechnungshofes.
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