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Damit würden sich für den Bund Aufwendungen für die weitere Dotierung des Programms aus Mitteln des Bundeshaushaltes mit einem unveränderten jährlichen Volumen von 332,56 Millionen Euro ab dem Jahr 2020 ergeben, heißt es in dem Gesetzentwurf. Für die Länder und Gemeinden würden keine finanziellen Aufwendungen entstehen. Ihnen würde viel mehr ein erheblicher Teil der Mittel von 332,56 Millionen Euro ab dem Jahr 2020 zufließen.
Dringend notwendige Großvorhaben zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs und des Schienenpersonennahverkehrs in Verdichtungsräumen könnten wegen des Auslaufens des GVFG-Bundesprogramms zum Jahresende 2019 nicht realisiert werden, schreibt der Bundesrat zur Begründung. Durch die Befristung des Bundesprogramms sei ein faktischer Investitionsstopp eingetreten, der im Interesse einer ökologisch sinnvollen und nachhaltigen Mobilitäts- und Umweltpolitik aufgelöst werden müsse.
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