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Radioaktive Abfälle lassen sich unterschiedlich einordnen. Neben schwachradioaktiven Abfällen (LAW), mittelradioaktiven (MAW) und hochradioaktiven Abfällen (HAW), gibt es auch Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und Abfälle dieser Art mit einer vernachlässigbaren Wärmeentwicklung. Letztere dürfen nicht im Schacht Konrad eingelagert werden. Konkret möchten die Grünen unter anderem wissen, wie sich die verschiedenen radioaktiven Abfälle auf die einzelnen Energieversorgungsunternehmen verteilen und von welchen Abfallmengen die Bundesregierung bis 2020 beziehungsweise bis 2080 ausgeht.
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