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Schneiderhan führte aus, dass zu Beginn der Streitkräftereform unter Verteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD) im Jahr 2010 festgestellt worden sei, dass die Bundeswehr im Bereich der luftgestützten, weiträumigen Aufklärung und Nachrichtengewinnung durch den sich abzeichnenden Wegfall des Auflärungsflugzeugs „Breguet Atlantic“ auf eine „Fähigkeitslücke“ zusteuert. Eine Nachrüstung der veralteten „Breguet Atlantic“ sei zum einen als „unwirtschaftlich“ eingestuft worden und zum anderen sei bekannt gewesen, dass die Industrie ab dem Jahr 2010 keine Versorgung der Flugzeuge mehr garantiert. Auch der Bundesrechnungshof habe im Jahr 2005 „nachdrücklich“ angemahnt, diesen Flugzeugtyp auszumustern.
Schneiderhan betonte in seinen Ausführungen vor dem Untersuchungsausschuss immer wieder, dass die Fähigkeit zur weiträumigen Aufklärung und Nachrichtengewinnung für Deutschland extrem wichtig sei, „um politisch und militärisch handlungsfähig“ zu sein. Um diese Fähigkeitslücke zu schließen, habe man sich schließlich auf die Entwicklung eines unbemannten Flugsystems in Zusammenarbeit mit den USA entschieden. Man sei sich im Ministerium durchaus bewusst gewesen, damit „Neuland“ zu betreten. Zum anderen sei man sich auf der politischen und militärischen Ebene einig gewesen, dass unbemannte Flugkörper die Zukunft der Luftfahrt bestimmen werden. Im Jahr 2005 sei schließlich festgelegt worden, vorerst fünf „Euro Hawk“-Drohnen zu beschaffen. Drei Drohnen hätten dann zeitgleich eingesetzt werden können, während eine Drohne für Ausbildungszwecke und eine weitere Drohne für die Wartung eingeplant wurden. Dies sei der gängige Verteilungsschlüssel, sagte Schneiderhan.
Im Jahr 2006 habe er dem damaligen Staatssekretär Peter Eickenboom eine erste Zwischenentscheidung zu „Euro Hawk“ vorgelegt, die dieser unterzeichnet habe, erläuterte Schneiderhan. In diesem Bericht habe er auf zeitliche und finanzielle Probleme bei der Entwicklung der Aufklärungsdrohne hingewiesen. Diese Probleme seien aber als „lösbar“ eingestuft worden. Die Entscheidungen über den „Euro Hawk“ seien nicht allein vom Verteidigungsministerium gefallen. Man habe sich regelmäßig mit dem Verkehrsministerium und den Luftfahrtbehörden beraten. Auch diese hätten die sich abzeichnenden Probleme bei der Genehmigung für den zivilen Luftraum stets als lösbar angesehen. Das Beschaffungsprojekt sei dann vom Bundestag gebilligt worden. Im Jahr 2007 sei auf dieser Grundlage schließlich der Vertrag mit der Industrie abgeschlossen worden. Es sei vereinbart worden, zunächst einen sogenannten „Demonstrator“ des „Euro Hawk“ zu bauen. Um diesen schneller zur Verfügung zu haben, sei für den Demonstrator die Genehmigungsfähigkeit für den zivilen Luftverkehrsraum von einer Muss-Bestimmung in eine Soll-Bestimmung herabgestuft worden. Allerdings sei man davon ausgegangen, dass für den Fall einer Serien-Produktion diese Genehmigungsfähigkeit erreicht wird. Schneiderhan betonte, dass er sich als Generalinspekteur eher um die Fähigkeitslücke der Bundeswehr im Bereich der Aufklärung gesorgt habe als um technische Details.
Schneiderhan stellte vor dem Ausschuss klar, dass er die jeweiligen Verteidigungsminister während seiner Amtszeit stets über Probleme bei dem Beschaffungsvorhaben informiert habe. Dies sei nicht immer auf einem formalen oder schriftlichen Weg geschehen, sondern oft auch informell und mündlich. Schneiderhan war als Generalinspekteur unter den Verteidigungsministern Rudolf Scharping (SPD), Peter Struck (SPD), Franz Josef Jung (CDU) und Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) tätig. Im November 2009 hatte ihn zu Guttenberg als Generalinspekteur mit dem Vorwurf entlassen, Schneiderhan habe ihn nicht umfassend über die sogenannte Kundus-Affäre informiert.
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