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Berlin: (hib/PK) Drohende Preissteigerungen im Gesundheitssystem sollen mit kurzfristig vorgelegten Gesetzen verhindert werden. Die Fraktionen von Union und SPD bringen dazu zwei Gesetzentwürfe (18/200 und 18/201) in den Bundestag ein, die noch in diesem Jahr verabschiedet werden und Anfang kommenden Jahres in Kraft treten sollen, da die bisherigen Regelungen zum Jahresende 2013 auslaufen.
Die beiden Gesetzentwürfe der Fraktionen sehen vor, das sogenannte Preismoratorium für patentgeschützte Arzneimittel in zwei Stufen zu verlängern und den gesetzlich vorgeschriebenen Mengenrabatt von sechs auf sieben Prozent zu erhöhen. Bis Ende dieses Jahres gelten aufgrund einer Ausnahmebestimmung noch Herstellerabschläge in Höhe von bis zu 16 Prozent.
Das gesetzliche Preismoratorium für patentgeschützte Arzneimittel soll verhindern, dass Preissteigerungen der Pharmaindustrie unmittelbar zulasten der Krankenkassen gehen. So steht den Krankenkassen seit dem 1. August 2010 ein Abschlag in Höhe der Preiserhöhung zu. Dieses Instrument habe sich zur Dämpfung der steigenden Ausgaben im Arzneimittelsektor bewährt, heißt es. Würde die Regelung Ende des Jahres auslaufen, wäre mit einem deutlichen Anstieg der Ausgaben für Arzneimittel und mit einer überdurchschnittlichen Preisentwicklung zu rechnen.
Das Preismoratorium solle somit zunächst befristet bis zum 31. März 2014 und dann noch einmal bis zum 31. Dezember 2017 verlängert werden. Der Herstellerrabatt bezieht sich auf alle patentgeschützten, nicht festbetragsgebundenen Arzneimittel. Patentfreie sogenannte Generika sind von dem erhöhten Abschlag ausgenommen.
Zugleich ist vorgesehen, die Nutzenbewertung von Arzneimitteln, die bereits vor dem Inkrafttreten des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) 2011 in den Verkehr gingen und dem Bestandsmarkt zuzuordnen sind, aufzuheben. Begründet wird dies mit dem großen Aufwand für die pharmazeutische Industrie. Im Gegenzug wird jedoch der Mengenrabatt erhöht.
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