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Berlin: (hib/STO) Zur Aufklärung der Vorwürfe des Whistleblowers Edward Snowden ist es laut Bundesregierung „unabdingbar, auf der Grundlage der Veröffentlichungen, die auf das von Edward Snowden stammende Material zurückgehen, die konkreten Vorgehensweisen und Rechtsgrundlagen zu kennen, die den in Rede stehenden Vorwürfen zu Grunde liegen“. Erst dadurch werde eine vollständige Bewertung des Sachverhalts möglich, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/146) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/34). Sie habe daher „seit Bekanntwerden zahlreiche Gespräche und Verhandlungen auf verschiedenen Ebenen mit der US-amerikanischen und der britischen Seite geführt, um die Aufklärung des Sachverhalts intensiv voranzutreiben“. Auch angesichts der aktuellen Vorwürfe setze sie ihre Aufklärungsaktivitäten unvermindert fort, heißt es in der Antwort vom 5. Dezember weiter.
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