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Berlin: (hib/STO) Die Nachrichtendienste des Bundes haben im Jahr 2012 mehr Auskunftsverlangen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz gestellt als im Vorjahr. Dies geht aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (18/216) hervor. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD) dürfen nach den gesetzlichen Regelungen zur Terrorismusbekämpfung unter bestimmten Voraussetzungen von Luftfahrtunternehmen, Finanzdienstleistern, Post- sowie Telekommunikations- und Teledienstunternehmen im Einzelfall kunden- beziehungsweise nutzerbezogene Auskünfte einholen und technische Mittel zur Ortung und Identifizierung aktiv geschalteter Mobiltelefone – sogenannte IMSI-Catcher – einsetzen.
Den Angaben zufolge haben das BfV und der BND im Jahr 2012 insgesamt 70 Auskunftsverlangen vorgenommen, von denen 156 Personen betroffen waren, und 17 IMSI-Catcher-Einsätze mit 20 Betroffenen durchgeführt. Der überwiegende Teil sei auf Auskunftsverlangen gegenüber Telekommunikations- und Teledienstunternehmen sowie Finanzdienstleistern entfallen. Der MAD nahm laut Vorlage 2012 keine der Maßnahmen vor.
Im Vergleich zum Jahr 2011 habe sich die Anzahl der Maßnahmen damit um 17 erhöht, heißt es in der Unterrichtung weiter. Die Gesamtzahl der von den Maßnahmen betroffenen Personen sei von 134 im Jahr 2011 auf 176 im Berichtsjahr 2012 angestiegen.
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