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Berlin: (hib/JOH) Die jährlichen Kosten für Raumwärme und Warmwasser sind zwischen den Jahren 2002 und 2012 pro Haushalt um 43 Prozent gestiegen. Lagen die Kosten pro Haushalt 2002 noch bei 748 Euro im Jahr, seien sie 2012 auf 1.070 Euro im Jahr gestiegen, teilt die Bundesregierung in einer Antwort (18/333) auf eine Kleine Anfrage (18/174) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema „Maßnahmen gegen steigende Heizkosten zur Bekämpfung der Energiearmut“ mit.
Hätten 100 Liter Heizöl im Jahr 2002 noch 35,14 Euro gekostet, habe der Preis 2007 bei 58,63 Euro gelegen, schreibt die Bundesregierung. Erdgas habe 2002 4,53 Cent pro Kilowattstunde gekostet, 2007 6,51 Cent. Auch Fernwärme sei teurer geworden: Der Preis sei zwischen 2002 und 2007 von 15,78 Euro pro Gigajoule auf 20,50 Euro pro Gigajoule gestiegen. Der Anteil der Energiekosten am Nettoeinkommen eines durchschnittlichen Vier-Personenhaushalts habe 2002 2,8 Prozent betragen, im Jahr 2013 schätzungsweise 3,9 Prozent. Bei einkommensschwachen Vier-Personenhaushalten habe sich der Anteil der Energiekosten an 60 Prozent des Nettoeinkommens im gleichen Zeitraum von 4,7 auf 6,5 Prozent erhöht.
Die Fragesteller hatten kritisiert, dass es für rund 14 Prozent der Haushalte in Deutschland keinen Spielraum zur Deckung der Mehrkosten mehr gäbe. Anstatt einkommensschwache Haushalte bei ihren Heizkosten zu unterstützen, sei im Jahr 2011 der erst 2009 eingeführte Heizkostenzuschuss im Wohngeld abgeschafft worden.
Die Bundesregierung erklärt dazu, dass sich das Wohngeld durch die Streichung der Heizkostenkomponente bei einem Ein-Personenhaushalt durchschnittlich um etwa 13 Euro und bei einem Zwei-Personenhaushalt um etwa 17 Euro reduziert habe. Diese Summe müssten Wohngeldempfängerhaushalte seitdem aus anderen Einkommensquellen aufbringen. Die Regierung verweist aber darauf, dass Wohngeldempfängerhaushalte über Einkommen verfügen, die oberhalb des Existenzminimums lägen. Die Einsparungen des Bundes beim Wohngeld hätten durch die Streichung der Heizkostenkomponente im Jahr 2011 rund 130 Millionen Euro betragen. Allerdings habe der Wechsel von Haushalten in die Grundsicherung für Arbeitsuchende zu Mehrkosten des Bundes bei der Bundesbeteiligung an Kosten für Unterkunft und Heizung geführt. Dies habe die Gesamteinsparung des Bundes reduziert.
Desweiteren weist die Regierung darauf hin, dass Haushalte, die ihrem Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten können, seit dem Jahr 2005 im Rahmen des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes grundsätzlich Anspruch auf Leistungen für Unterkunft und Heizung aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende hätten. Diese Leistung hätten im Jahr 2011 3,16 Millionen Haushalte in Anspruch genommen. Im Jahr 2006 seien es 3,59 Millionen gewesen. Seit dem Jahr 2005 beteilige sich der Bund zudem im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende an den kommunalen Ausgaben für die Leistungen für Unterkunft und Heizung.
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