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Berlin: (hib/CHE) Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse darüber vor, wie viele Leiharbeitsunternehmen exklusiv und dauerhaft Arbeitnehmer an eine Konzernmutter oder andere Konzerntöchter verleihen. Das schreibt sie in ihrer Antwort (18/421) auf eine Kleine Anfrage (18/307) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassungen unterlägen jedoch den gleichen Regeln wie die Arbeitnehmerüberlassung zwischen Unternehmen, die nicht demselben Konzern angehören. Insofern bestehe auf diesem Gebiet kein gesonderter Handlungsbedarf, betont die Regierung.
Sie kündigt in dem Antwortschreiben an, in dieser Legislaturperiode die Arbeitnehmerüberlassung weiterentwickeln zu wollen. „Eine dauerhafte Überlassung von Arbeitnehmern an einen Entleiher entspricht nicht der Kernfunktion der Arbeitnehmerüberlassung. Daher soll eine grundsätzliche Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten gesetzlich festgelegt werden, die verhindert, dass Leiharbeitnehmer Stammbeschäftigte verdrängen“, schreibt die Regierung.
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