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Berlin: (hib/HLE) Nahezu 69 Jahre nach Kriegende und nach Jahrzehnten friedlicher, vertrauensvoller und fruchtbarer Zusammenarbeit mit der internationalen Staatengemeinschaft einschließlich dem NATO-Verbündeten und EU-Partner Griechenland hat die Reparationsfrage nach Ansicht der Bundesregierung ihre Berechtigung verloren. Dies schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/451) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/324), die sich nach Reparationsansprüchen Griechenlands erkundigt hatte. „Deutschland hat seit der Beendigung des Zweiten Weltkrieges in hohem Maß Reparationsleistungen erbracht, die die betroffenen Staaten nach allgemeinem Völkerrecht zur Entschädigung ihrer Staatsangehörigen verwenden sollten“, heißt es in der Antwort weiter. Allein durch die Wiedergutmachung und sonstige Leistungen sei ein Vielfaches der ursprünglich auf der Konferenz von Jalta ins Auge gefassten Reparationen von 20 Milliarden US-Dollar erbracht worden.
Die Bundesregierung erklärt: „Im Übrigen wären Reparationen mehr als 65 Jahre nach Ende der kriegerischen Auseinandersetzungen ohne jede Präzedenz.“
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