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Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung hält an ihrem Ziel fest, die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis zum Jahr 2020 um mindestens 40 Prozent gegenüber dem Stand im Jahr 1990 zu senken. Sie setze sich zudem dafür ein, dass auch die EU eine ambitionierte Klimaschutzpolitik betreibe, schreibt sie in einer Antwort (18/627) auf eine Kleine Anfrage (18/428) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dafür müsse das deutsche, nationale Minderungsziel völkerrechtlich jedoch nicht verbindlich sein.
Die Grünen hatten in ihrer Anfrage darauf verwiesen, dass auf der UN-Klimakonferenz in Doha Ende 2012 eine zweite Verpflichtungsperiode unter dem Kyoto-Klimaprotokoll vereinbart worden sei, zu der sich unter anderem die Europäische Union bekenne. Unklar sei jedoch, wie die Pflichten auf die EU-Mitgliedstaaten aufgeteilt würden.
Die Bundesregierung erklärt hierzu, dass der Vorschlag der Europäischen Kommission im Rahmen der gemeinsamen völkerrechtlichen Verpflichtung der EU, ihrer Mitgliedstaaten und Islands vorsehe, dass die Mitgliedstaaten der EU gemeinsam für eine Emissionsminderung verantwortlich sind. Diese müsse grundsätzlich der europarechtlich vorgegebenen Emissionsminderung im Bereich des europäischen Emissionshandelssystems entsprechen. Für die einzelnen Mitgliedstaaten bestehe aufgrund dieser Struktur aber keine nationale Minderungsverpflichtung, die sich auf sämtliche Emissionen in diesem Mitgliedstaat beziehe, betont die Regierung. Dies liege insbesondere daran, dass die Emissionsminderungsverpflichtung im Bereich des europäischen Emissionshandelssystems nicht auf die einzelnen Mitgliedstaaten herunter gebrochen werden könne. Entsprechend besteht auch für die Bundesrepublik Deutschland keine auf alle Emissionen in Deutschland bezogene und völkerrechtlich verbindliche Emissionsminderungsverpflichtung.
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