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Berlin: (hib/HLE) Die Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie wird nicht in Gestalt eines einzigen nationalen Gesetzes erfolgen, sondern in unterschiedlichen Normen. Die Arbeiten in den verschiedenen Bereichen seien unterschiedlich weit fortgeschritten, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/665) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/448).
Der im Rahmen des Energiekonzepts beschlossene Sanierungsfahrplan für den Gebäudebestand soll nach Angaben der Bundesregierung zugleich den Artikel 4 der Energieeffizienzrichtlinie umsetzen. Der Zeitplan soll eingehalten werden.
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