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Berlin: (hib/AW) Der Bund wird die Bundesländer in der laufenden Legislaturperiode um sechs Milliarden Euro entlasten, damit diese die Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen gewährleisten können. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/720) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/472) mit. Darüber hinaus verfolge die Bundesregierung das Ziel, die Zukunftsfähigkeit der Kinder- und Jugendhilfe insgesamt zu sichern. Die Überlegungen hierzu seien aber noch nicht abgeschlossen. Die Handlungsfähigkeit der Länder und Kommunen sei ein „zentrales Anliegen“ der Regierung. Im Koalitionsvertrag hätten die Unionsparteien und die SPD deshalb die Einrichtung einer Kommission zur Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern vereinbart.
Die Regierung verweist in ihrer Antwort darauf, dass sie weder eine Aufgaben- noch eine Finanzverantwortung für den Bereich der Schulsozialarbeit habe. Die Schulsozialarbeit sei auch nicht Teil des Bildungs- und Teilhabepaktes nach dem Sozialgesetzbuch II gewesen. Die Regierung verfüge deshalb über keine Informationen über die Finanzierung und die personelle Ausstattung der Schulsozialarbeit in den Bundesländern.
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